Braunschweig. Fernseher brauchen für den neuen Standard spezielle Empfangsgeräte. Am Fernsehempfang über Kabel und Satellit ändert sich nichts.

Unser Leser Gerd Mügge aus Braunschweig fragt:

Könnten Sie einmal klarstellen, wer tatsächlich von der neuen Fernseh-Technik betroffen ist?

Die Antwort recherchierte Johannes Kaufmann

Am 29. März wird das Antennenfernsehen auf den neuen Standard DVB-T2 umgestellt. Der Vorgänger, DVB-T, wird abgeschaltet. Um das Fernsehprogramm zu empfangen, bedarf es dann eines geeigneten Fernsehgeräts oder einen zusätzlichen Empfängers für seinen alten Empfänger. Ein grünes Logo weist geeignete Geräte aus.

Unser Leser fragt, ob die Umstellung auch Nutzer betrifft, die über einen Kabelanschluss fernsehen. „Der neue Standard betrifft alle, die derzeit über eine Dachantenne oder eine kleine Antenne in der Wohnung fernsehen“, erklärt Professor Ulrich Reimers vom Institut für Nachrichtentechnik der TU Braunschweig, der an der Entwicklung des neuen Standards maßgeblich beteiligt war. „Wer über Kabel oder Satellit fernsieht, für den ändert sich nichts“, so Reimers.

„Weil Frequenzbereiche für viel Geld an Mobilfunknetze versteigert wurden, stehen dem Fernsehen weniger Frequenzen zur Verfügung.“
„Weil Frequenzbereiche für viel Geld an Mobilfunknetze versteigert wurden, stehen dem Fernsehen weniger Frequenzen zur Verfügung.“ © Ulrich Reimers, Institut für Nachrichtentechnik der TU Braunschweig

Leistungsfähigere Prozessoren und Fortschritte bei der Programmierung ermöglichten es Reimers und anderen Wissenschaftlern und Ingenieuren, das digitale Fernsehsignal deutlich zu verbessern. „Wir haben jetzt beispielsweise eine deutlich bessere Fehlerschutzrate bei den Daten“, erklärt Professor Reimers die Vorzüge des neuen Standards.

Die offensichtlichste Änderung für den Nutzer dürfte allerdings darin bestehen, dass das Antennenfernsehen in HD-Qualität, also hochauflösend, übertragen wird – „sogar in der höchsten Stufe, dem ‚Full HD‘“, betont Reimers. Die öffentlich-rechtlichen Sender mit einigen zusätzlichen Spartenkanälen werden weiterhin ohne Zusatzkosten zu empfangen sein. Anders ist es bei den Privaten: Sie verlangen für die höhere Bildqualität künftig eine Gebühr von 5,75 pro Monat.

Auch über Satellit und Kabel kosten die Privaten in HD-Qualität extra. Allerdings sind die Sender auf diesem Weg auch in der herkömmlichen schlechteren Qualität weiterhin kostenlos zu empfangen. Das wird beim Antennenfernsehen über DVB-T2 künftig nicht mehr möglich sein. Dort heißt es für die Privaten: Entweder kostenpflichtig in HD oder gar nicht.

„Über Kabel und Satellit reichen die Kapazitäten aus, um beide Standards anzubieten. Für DVB-T hingegen gilt das nicht, auch weil Frequenzbereiche für viel Geld an Mobilfunknetze versteigert wurden und dem Antennenfernsehen dadurch immer weniger Frequenzen zur Verfügung stehen“, erklärt Professor Reimers.

Somit wird das Fernsehen für Antennen-Nutzer am 29. März schärfer und vielfältiger – womöglich aber auch teurer.