Braunschweig. Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) fordert Alkohol-Wegfahrsperren für Autos.

Unsere Leserin Gisela Kamp aus Braunschweig fragt:

Wer bezahlt den Einbau der Sperren, und was ist, wenn der Beifahrer ins „Röhrchen“ bläst?

Die Antwort recherchierte Kilian Osterloh

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte verhindern, dass Menschen wiederholt unter Alkoholeinfluss Auto fahren. Das geht aus dem „Unfallverhütungsbericht“ des Bundesverkehrsministeriums hervor, welcher der „Passauer Neuen Presse“ vorliegt. Jeder, der durch Alkoholkonsum seinen Führerschein verliert, soll demnach zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre verpflichtet werden.

Der sogenannte „Alkolock“ ist mit verschiedenen Sicherheitsvorkehrungen versehen, die den von unserer Leserin erwähnten Missbrauch verhindern sollen. Eine Kamera und verschiedene Infrarotpunkte machen ein Pusten des Beifahrers unmöglich. Auch einen Fahrerwechsel bei laufendem Motor kann das Gerät erkennen. Wer die Geräte und den Einbau bezahlen soll, ist noch unklar. In anderen Ländern müssen die Autofahrer die Kosten tragen.

Die Einstellungen des „Alkolocks“ werden den Gesetzen angepasst. So gibt es auch einen Modus, in dem der Test in bestimmten Zeitabständen unterwegs wiederholt werden muss. „Dabei ist es wichtig zu wissen, dass das Gerät nicht in den laufenden Betrieb des Fahrzeugs eingreifen kann“, sagt Herbert Glass, Pressereferent von Dräger, einem Hersteller der „Alkolocks“. Verweigerte Tests und fehlgeschlagene Versuche, das Auto zu starten, werden gespeichert und können wie Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern durch die Polizei eingesehen werden.

Ein eigenhändiger Abbau der Geräte sei zwar theoretisch möglich, erfordere aber erhebliche Fachkenntnis, sagt Glass. Bei der Prüfung der Daten kann die Polizei allerdings erkennen, ob ein Gerät angeschlossen war oder nicht. „Auch ein Führerscheinentzug hindert nicht am Fahren, wenn man die nötige kriminelle Energie hat“, fügte er hinzu.

Die „Alkolocks“ seien eine Chance für Menschen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind. „Es ist schon ein Unterschied, ob man in Hamburg oder in einer Provinz in Mecklenburg-Vorpommern seine Fahrerlaubnis verliert“, sagt Glass. Auch Pendler könnten mit dem Gerät trotz eines Delikts, bei dem sie den Führerschein verlieren würden, weiter Auto fahren.

Ganz neu ist der Vorschlag aus dem Bundesverkehrsministerium nicht. Bereits 2011 hat der damalige Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) Alkohol-Wegfahrsperren in Fahrzeugen gefordert. Do-brindt hatte im Februar 2015 ebenfalls schon einmal einen solchen Vorschlag gemacht.

Finnland, Schweden und die Niederlande sind in Europa bisher die einzigen Länder, in denen ein solches Gesetz bereits umgesetzt wird. Dort können Menschen, die wegen Alkoholmissbrauchs am Steuer bereits auffällig geworden sind, zum Einbau dieser Geräte im Rahmen einer Bewährungsauflage verpflichtet werden. Die Geräte werden gemietet und müssen nach Ablauf der Bewährung wieder ausgebaut werden. Die dadurch anfallenden Kosten sind Teil der Bewährungsstrafe. Glass beziffert die Kosten zum Kauf eines solchen Gerätes auf ungefähr

1500 Euro. Dazu kommen die Kosten für den Ein- und Ausbau des Gerätes.

In den Niederlanden haben durch Alkohol auffällig gewordene Fahrer die Wahl zwischen einem Führerscheinentzug und einem Atemtester mit zusätzlicher Therapie. Für die Miete und den Einbau des Gerätes sowie die Kontrolle der Daten fallen dort rund 4000 Euro an. In Schweden sind die Alkoholtester in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis bereits Pflicht. In Finnland müssen sie in Schulbussen eingebaut werden.

Die Zahl der Alkoholfahrten habe sich in den entsprechenden Ländern durch die Geräte reduziert. Außerdem entstehe durch eine solche Regelung im Kopf eine klare Trennung zwischen Fahren und Trinken, erklärt der Firmensprecher.