Berlin. Die Rentenreform soll Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten bieten, ihre Rente zu planen. Auch der Zuverdienst im Ruhestand soll möglich sein.

Arbeitnehmer sollen vom kommenden Jahr an flexibler in die Rente einsteigen können. Wer länger arbeiten möchte, für den wird der Job im Rentenalter finanziell attraktiver. Und wer schon vorzeitig ausscheiden möchte, bekommt dazu neue Möglichkeiten. Im Kanzleramt haben sich die Spitzen der Koalition verständigt, die schon länger geplante Reform jetzt zügig anzugehen – ab 2017 sollen die neuen Regeln gelten.

Was ist das Ziel der Reform?

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagt: „Jeder sollte selbst bestimmen können, wann er in Rente geht.“ Im Idealfall gehe der Ausstieg aus dem Arbeitsleben „schleichend und nicht plötzlich von hundert auf null Prozent“ so Nahles. Dazu plant die Koalition jetzt zwei Elemente: Die Teilrente mit 63 und attraktiveres Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus.

Wie funktioniert die Teilrente?

Künftig wird es durch neue Zuverdienstmöglichkeiten einfacher, langsam aus dem Job zu gleiten. Bisher galt eine Zuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro. Darüber hinaus wurde die Rente in Stufen um bis zu zwei Drittel gekürzt. Künftig soll man Arbeitseinkommen und Ruhegeld in beliebigen Anteilen kombinieren können – interessant für alle, die schon mit 63 Jahren langsam ausscheiden wollen. Oberhalb der 450-Euro-Grenze sollen stufenlos 40 Prozent des Zuverdiensts abgezogen werden. Von 100 Euro Lohn bleiben also 60 Euro übrig. Nur Lohn, der das frühere Einkommen überschreitet, soll voll angerechnet werden. Ministerin Nahles sagt: „Wir brauchen die Möglichkeit, im Alter weniger zu arbeiten und schon eine Teilrente zu bekommen.“

Droht eine Frühverrentungswelle?

Aus Sicht der Koalitionäre nicht. Eher könne die Teilrente verhindern, dass Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen gleich ganz und mit hohen Abschlägen in Rente gingen. Um keine Frühverrentungswelle auszulösen, soll die Verdienstgrenze nicht ganz abgeschafft werden. Machen 100 000 Arbeitnehmer von den neuen Angeboten Gebrauch, wird die Rentenkasse mit 300 Millionen Euro im Jahr belastet.

Wie lohnt sich Arbeit im Alter?

Die Koalition will es finanziell attraktiver machen, über die Regelaltersgrenze (aktuell 65 Jahre und 5 Monate) hinaus zu arbeiten – allerdings in Maßen. Bisher zahlte der Arbeitgeber dann seinen Teil des Rentenbeitrags ein, ohne dass die Rente des Betroffenen stieg. Künftig kann auch der Beschäftigte freiwillig seinen Teil einzahlen – im Gegenzug wirken dann beide Beitragsteile rentensteigernd. Erste Modellrechnungen zeigen: Wer zum Beispiel in einem Teilzeitjob neben der Teilrente im Monat 1300 Euro verdient, kann seine Rente um rund 200 Euro im Jahr erhöhen. Arbeitgeber müssen befristet für fünf Jahre für Beschäftigte im Rentenalter keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen, was Lohnnebenkosten einsparen soll. Bisher wurden dafür 1,5 Prozent des Lohns fällig. Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze sind ohnehin versicherungsfrei.

Wie behalte ich den Überblick?

Die gesetzlich vorgeschriebene Renteninformation und Rentenauskunft wird ausgeweitet: Alle Arbeitnehmer werden jetzt regelmäßig darüber unterrichtet, wie sich das Hinausschieben des Rentenbeginns über die Regelaltersgrenze hinaus lohnen kann, welche Teilrentenmöglichkeiten bestehen und was ein früherer Rentenbeginn an Abschlägen bringt; später soll daraus eine einheitliche Information auch unter Einbeziehung der Riester-Rente entstehen. Unionssozialexperte Karl Schiewerling sagt: „Wir wollen eine transparente Renteninformation, die jeder versteht.“