Braunschweig verzeichnet heute 108 anerkannte Ehrenbürgerschaften – darunter vier Frauen.

Seit längerem beschäftige ich mich im Kontext der städtischen Erinnerungskultur mit einem Teilbereich, der bisher von der Geschichtswissenschaft weniger beachtet wurde. Die Frage der Bedeutung der Ehrenbürgerwürde, ihr Wandel im gesellschaftlichen Umfeld sowie die mit dieser Würde ausgezeichneten Persönlichkeiten, deren geschichtliche Bedeutung und Lebenswege als idealtypisch für die Verbindung von Bürgerlichkeit und Regionalität sowie Stadt und Universität sind. Ein regionalgeschichtliches Symposium, gemeinsam mit dem Stadtarchiv, sowie mehrere Lehrveranstaltungen, sowohl Vorlesung als auch Seminare, haben bisher das Projekt begleitet.

Braunschweig verzeichnet aktuell in der Stadtchronik (einschließlich Eingemeindungen) seit 1838 insgesamt 113 Ehrenbürger und Ehrenbürgerinnen, von denen fünf die Ehrenbürgerschaft wieder aberkannt wurde, so dass wir heute auf 108 anerkannte Ehrenbürgerschaften zurückschauen können, darunter vier Frauen. Als Vergleich: unsere Partnerstadt Magdeburg verzeichnet insgesamt 55 Ehrenbürger und Ehrenbürgerinnen, davon wurden neun Titel wieder aberkannt, so dass heute 46 Ehrenbürgerschaften bestehen, darunter eine Frau.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt die höchste Auszeichnung dar, die von einer Stadt vergeben werden kann. Sie wird allgemein an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Stadt in einzigartiger Weise verdient gemacht haben. Dabei können die zugrunde gelegten Voraussetzungen vielfältig sein und bilden ein Spiegelbild der jeweiligen Stadtgesellschaft. So wurden die ersten Verleihungen seit dem Jahr 1838 angestoßen durch den Konkurrenzkampf der Messestandorte Braunschweig und Leipzig, orientiert an genau definierten Leistungen von Kaufleuten für die Braunschweiger Messe. Im Zuge der Industrialisierung spielten zunehmend Verdienste für Industrie und Wirtschaft eine weitergehende Rolle. Allmählich folgten auch herausragende wissenschaftliche, kulturelle und politische Leistungen als Verdienstkriterien.

Aber auch die Technische Hochschule kam im vergangenen Jahrhundert ins Spiel. Im Zusammenhang mit dem Jubiläum 275 Jahre TU Carolo Wilhelmina beschäftigte uns in den vergangenen beiden Semestern die Tatsache, dass auch die Hochschule insgesamt neun Ehrenbürgerschaften in ihrer Chronik aufweist, wo man doch eigentlich Ehrendoktoren, Honorarprofessoren oder Ehrensenatoren erwartet hätte. Die Motivation der Technischen Hochschule vor 100 Jahren aber war ähnlich wie ursprünglich bei der Stadt. Nach dem Ersten Weltkrieg waren die wirtschaftlichen Grundlagen der Hochschule äußerst prekär und man bemühte sich um externe Förderungen. Offenbar erinnerte man sich an die Ehrenbürger-Strategie der Stadt im 19. Jahrhundert. Zunächst warb der Braunschweigische Hochschulbund im Vorfeld der 175-Jahrfeier der Hochschule 1920 bei den braunschweigischen Wirtschafts- und Industrieunternehmen sowie in Handelskreisen um Förderungen, ganz im Sinne der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit „mit den anderen deutschen und ausländischen Hochschulen“, wie Rektor Wilhelm Schlink in seiner Festrede am 18. November 1920 betonte. Auf diese Weise und als besonderes Verdienst des Hochschulbundes konnten im Jubiläumsjahr nahezu 900.000 Mark eingeworben werden.

Im Kontext der 175-Jahrfeier der Technischen Hochschule Carolo Wilhelmina 1920 teilte der amtierende Rektor in seiner Dankesrede schließlich „mit besonderer Freude“ mit, dass erstmals „die Würde eines Ehrenbürgers der Carolo Wilhelmina verliehen wurde“, und zwar an sechs verdiente Persönlichkeiten, sprich Förderer: Dr.-Ing. E. h. Heinrich Büssing; Fabrikdirektor Reinhold Lochner; Staatsminister a. D. Carl von Wolff; Unternehmer Walter Buchler; Gerichtschemiker Dr. Paul Nehring und Patentanwalt Carl Arndt. Bemerkenswert ist, dass die Mehrzahl der Geehrten aus den Bereichen Wirtschaft und Industrie stammten und nicht zuletzt großen Anteil an den Förderungen der Hochschule durch erhebliche Spendenleistungen hatten. Mit dieser herausragenden Auszeichnung sollten mit Zustimmung der Staatsregierung Persönlichkeiten geehrt werden, „die sich um Förderung der Hochschule direkt oder indirekt verdient gemacht haben“. Ganz zweifelsohne war mit dieser Ehrung, die ebenfalls in Verbindung mit dem Braunschweigischen Hochschulbund geschaffen wurde, der pragmatische Gedanke verbunden, ein Instrument und einen Anreiz für finanzielle Förderungen in jenen Bereichen zu bieten, „die vom Staate infolge der finanziellen Notlage nicht mehr oder nicht genügend unterstützt werden können“.

Damit knüpfte die Hochschule an jene Überlegung an, die bereits 1838 bei der Stadt Braunschweig zugrunde lag, als man die hohe Auszeichnung der Würde eines „Ehrenbürgers“ schuf. Von den damals Geehrten nahm Heinrich Büssing eine besondere Stellung ein, denn drei Jahre später wurde er auch zum Ehrenbürger der Stadt Braunschweig gewählt und war damit der erste Ehrenbürger, der von Technischer Hochschule und Stadt Braunschweig mit dieser Ehre gewürdigt wurde. Längst hatte man in der Tradition der Hochschule diese frühen Ehrenbürgerverleihungen vergessen, denn der Titel wurde 1922 durch den „Ehrensenator“ ersetzt, da hat man 1968 den „ersten Ehrensenator der Technischen Hochschule“ geehrt, wie es in den Unterlagen der TH und der Presse zu lesen war. Es handelte sich um den damaligen Präsidenten der Handwerkskammer, Walter Oehler, der 1977 schließlich auch Ehrenbürger der Stadt werden sollte.

Doch damit beginnt schon eine andere Geschichte universitärer Ehrenbürgerschaft, und darüber berichte ich in einer der nächsten Folgen.