Königslutter. Zeugen alarmierten die Polizei, als die Frau ihren Pkw mehrfach auf die Gegenfahrbahn steuerte. Sie statteten ihr einen Hausbesuch ab.

Ein Zeuge hat am Mittwochnachmittag die Polizei alarmiert, nachdem ihm ein Fahrzeug aufgefallen war, dessen Fahrerin in Schlangenlinien auf die Gegenfahrbahn der Bundesstraße 1 in Königslutter fuhr. Laut einer Mitteilung der Polizei folgte er dem Pkw und gab eine Beschreibung ab.

Die Polizeibeamten trafen die Fahrerin kurze Zeit später an ihrer Wohnanschrift an und nahmen einen starken Alkoholgeruch sowie Ausfallerscheinungen wahr. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,7 Promille. Die Beamten stellten ihren Führerschein sicher und erstatteten eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Welche Konsequenzen haben Fahrten ab 1,1 Promille?

Fahrten mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille sind grundsätzlich strafbar. Egal ob es zum Unfall kommt oder nicht, müssen Fahrerinnen und Fahrer mit drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten bis 5 Jahren rechnen. In schweren Fällen ist ein lebenslänglicher Führerscheinentzug möglich.

Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen Personen, die mit mindestens 1,6 Promille unterwegs sind oder bei denen der Verdacht naheliegt, dass sie in Zukunft wieder alkoholisiert am Steuer sitzen werden. Das ist etwa der Fall, wenn sie trotz des erhöhten Alkoholgehalts relativ nüchtern wirken – dies deutet auf eine Gewöhnung und somit regelmäßigen Konsum hin. Wer mehrfach mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss sich ebenfalls einem Gutachten unterziehen.

Letztlich entscheidet eine angeordnete Blutalkoholkontrolle, welche Bußen gelten. Ein Atemalkoholtest gilt lediglich als Indikator der Schwere.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Stand: 1. September 2023

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