Wesendorf. Weil in Wesendorfs Eventhalle nur Familien feiern dürfen, drohten 5000 Euro Ordnungsgeld. Da half der AfD nur noch dieser Kniff.
Die Gifhorner AfD hat erneut Pech mit einem Veranstaltungsort. Um Haaresbreite hätte der für Sonnabend geplante Wahlkampfauftakt mit dem EU-Spitzenkandidaten Maximilian Krah nicht in der Wesendorfer Eventhalle stattfinden können, obwohl die Partei dort in den vergangenen Jahren mehrfach Veranstaltungen ausgerichtet hat. Nach Wesendorf hatte die Partei bereits trotz des prominenten Redners ausweichen müssen, weil sich der gewünschte Stadthallen-Termin mit einer Kindershow überschnitt.
Die Bauverwaltung prüfte nach einem einschlägigen Bürgerhinweis
Allerdings drohte nun die Kreisverwaltung den Wesendorfer Hallenbetreibern ein Ordnungsgeld von 5000 Euro an, sollte die Parteiveranstaltung stattfinden. Das Schreiben ging 48 Stunden vor Krahs Auftritt bei den Eigentümern ein. Begründung war ein Baurechtsverstoß. Laut Behördenbrief ist die Halle 2013 nur für rein private Feiern im familiären Rahmen genehmigt worden. Das war bisher nicht groß beachtet worden.
Allerdings musste die Kreisverwaltung laut Erstem Kreisrat Thomas Walter prüfen, nachdem ein Bürger auf den möglichen Verstoß hingewiesen hatte. Die ohnehin öffentlich umstrittene AfD-Veranstaltung stand auf der Kippe, denn eine Nutzungsänderung oder gar Umbauten für die Eventhalle wären in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar gewesen.
Eine Lösung im Sinne der AfD ergab sich in der Kürze der Zeit aus dem Versammlungsrecht. Erster Kreisrat Walter: „Das Versammlungsrecht ist gemäß Grundgesetz geschützt und ein höheres Rechtsgut als das Baurecht.“
Genau darauf bezog sich der Gifhorner AfD-Kreisvorsitzende Stefan Marzischewski-Drewes in einem Schreiben an Landrat Tobias Heilmann noch am 4. April. Obwohl Versammlungen in geschlossenen Räumen nicht anmeldepflichtig sind, wandte er sich mit genau diesem Anliegen an die Kreisverwaltung als Untere Versammlungsbehörde. Krahs Auftritt sei „eine öffentliche politische Versammlung“.
Und dann wurde Marzischewski-Drewes grundsätzlich: „Das Schreiben des Amtes für Bauordnung könnte so verstanden werden, dass hier elementare Grundrechte durch Androhung eines Ordnungsgeldes ausgehebelt werden sollen, indem Eigentümer eingeschüchtert werden.“
Die Freigabe für die Versammlung gab der Kreis schneller als gefordert
Die Kreisverwaltung reagierte prompt. Obwohl die AfD für den Bescheid eine Frist bis Freitag, 22 Uhr, gesetzt hatte, bestätigte die Untere Versammlungsbehörde bereits am Freitagnachmittag die nunmehr angekündigte Versammlung, und zwar ohne Beschränkungen. Lediglich die Teilnehmerzahl ist in der Eventhalle aus Brandschutzgründen wie üblich auf 150 limitiert.
„Bislang war Ihre Veranstaltung in der Eventhalle dahingehend ausgelegt worden, dass diese nicht die erforderlichen Rahmenbedingungen aus der Baugenehmigung umfasste“, heißt es in dem Schreiben des Kreises.
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