Hankensbüttel. Der Trägerverband Aktion Fischotterschutz setzt vor Gericht ein Verbot des Tötungserlasses durch Regionalbehörden durch. Das sind die Probleme.

Zwei Fischotter-Männchen in Bayern sind erst mal sicher. Sie dürfen nicht abgeschossen werden. Die Bezirksregierung der Oberpfalz hatte die Ausnahmegenehmigung für die bundesweit streng geschützte Art erteilt. Der Träger des Otter-Zentrums, die Aktion Fischotterschutz, setzte als anerkannter Naturschutzverband ein Verbot von Fang und Tötung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof durch. Das teilten die Vorstände Eva Baumgärtner und Matthias Geng mit.

Parallelen zwischen Wolf und Otter bei Tierhaltungsschäden

Das oberpfälzische Grundproblem ist den Gifhornern aus der aufgeheizten Wolfdiskussion nur allzu bekannt. Geht es in der Südheide um Weidevieh, meistens Schafe, die Isegrimm aus dem Gatter holt, sind es in der Oberpfalz Fischteiche zur Karpfenzucht. „Sie gelten teilweise sogar als Weltkulturerbe“, weiß Eva Baumgärtner. Und die wirtschaftliche Lage der Fischwirte sei angespannt. Doch das liege an vielem, aber nicht am Fischotter, der sich natürlich in den Teichen zwischen Cham, Schwandorf und Tirschenreuth tummele.

Denn, so Baumgärtner: Sei der Otter bei uns Niedersachsen bereits selten und jede Wiederansiedlung ein Erfolg, sei die Art in Bayern noch weitaus spärlicher vertreten. Die artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen waren dennoch im Rahmen eines Pilotprojekts des bayerischen Landwirtschaftsministeriums erteilt worden.

Auf die Klage der Aktion Fischotterschutz wurden bereits 2021 alle drei Ausnahmegenehmigungen mit Urteilen des Verwaltungsgerichts Regensburg aufgehoben. Dieses begründete die Entscheidung vor allem mit der fehlenden Eignung des Tötungskonzepts zur Schadensabwehr, da davon auszugehen sei, dass die getöteten Revierinhaber in kürzester Zeit durch nachrückende männliche Fischotter ersetzt würden. Überdies fehle die notwendige Verträglichkeitsprüfung für Flora-Fauna-Habitatgebiete.

Gericht: Abschüsse ungeeignet

Der Freistaat Bayern scheiterte aktuell auch mit der Berufung. Der Verwaltungsgerichtshof München wies das Rechtsmittel zurück. „Der VGH stützt seine Entscheidung vor allem darauf, dass der Freistaat Bayern seiner Verpflichtung, die Eignung der Ausnahmen hinreichend nachzuweisen, in den Bescheiden nicht nachgekommen ist und aufgrund mangelnder Daten auch nicht nachkommen konnte“, erläuterte Dr. Frank Niederstadt, der Anwalt der Aktion Fischotterschutz.

Die Aktion Fischotterschutz hält sich zugute, mit den Klagen den Versuch abgewehrt zu haben, die Wiederetablierung des Fischotters in Bayern zu bremsen.

Vorständin Baumgärtner betonte auf Anfrage: „Durch den Abschuss der Otter hätte sich für die Teichwirte in der Oberpfalz nichts verbessert.“

Mehr wichtige Nachrichten aus dem Landkreis Gifhorn lesen:

Täglich wissen, was in Gifhorn passiert: Hier kostenlos für den täglichen Gifhorn-Newsletter anmelden!