Gifhorn. Kassenärztliche Vereinigung und Kreis lehnen Ansiedlungsprämie ab. Für diese umstrittene Praxis will die Medizinerin weitere 75.000 Euro Steuergeld.

Die für ein falsches Attest zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht verurteilte Ärztin aus dem Nordkreis Gifhorn erhält vorerst keinen öffentlichen Zuschuss für die Übernahme einer weiteren Praxis im Landkreis.

Das bestätigte Landkreis-Sprecherin Friederike Steemann auf Anfrage. Es ging um 50.000 Euro, die die Medizinerin vom Landkreis haben wollte. Beantragt hatte die Ärztin eine „Ansiedlungsprämie“ nach einer 2022 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Ärzten und Psychotherapeuten im Landkreis Gifhorn.

Abgelehnt wurde der Antrag mit der Begründung, es liege keine Unterversorgung im Gifhorner Nordkreis vor. Getroffen hat die Entscheidung ein Gremium von Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zusammen mit Landkreis-Gesundheitsdezernent Rolf Amelsberg.

Entscheidung über zweiten Förderantrag vertagt

Mit dieser Entscheidung ist aber anscheinend nur ein erster Förderantrag abgelehnt. Offen ist weiterhin eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Förderung), von der grundsätzlich auch Arztpraxen profitieren dürfen. Das Risiko, dass auf diese Weise eine verurteilte Ärztin mit Steuergeld subventioniert wird, steht also weiterhin im Raum. Details gehen aus einer öffentlichen Vorlage einer Nordkreis-Kommune hervor, die die Fördersumme des Landkreises um 18.750 Euro auf insgesamt 75.000 Euro aufstocken soll.

Demnach geht es um die Weiterführung der Gemeinschaftspraxis jener Ärzte, die seit September 2022 von der Staatsanwaltschaft Hildesheim nach Impfbetrug wegen vielfacher Körperverletzung angeklagt sind, wegen falsch ausgestellter Gesundheitszeugnisse sowie Betrugs.

Die verurteilte Ärztin wiederum hat für ihre bisherige Praxis in einem Nachbarort einen Vertragsarzt gefunden, der dort die Sprechstunden leitet. Das Investitionsvolumen für die Praxisübernahme wird in der Vorlage mit 540.000 Euro angegeben.

Der Finanzausschuss der Kommune hat die Entscheidung diese Woche aber vertagt und auch in der anstehenden Ratssitzung am 23. März wird der Antrag nach Auskunft des hauptamtlichen Bürgermeisters von der Tagesordnung genommen.

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