Leiferde. Die Leiterin des Nabu-Artenschutzzentrums kritisiert Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen.

Bärbel Rogoschik, die Leiterin des Nabu-Artenschutzzentrums in Leiferde, kritisiert die Gesetzgebung des Bundes für den beschleunigten Ausbau der Windenergie – das teilte sie bei Verkündung der Jahresbilanz 2022 mit: „Der Artenschutz ist dadurch komplett ausgesetzt.“

Bärbel Rogoschik bei der Veröffentlichung der Bilanz für 2022, im Hintergrund filmt ein Kamerateam des NDR.
Bärbel Rogoschik bei der Veröffentlichung der Bilanz für 2022, im Hintergrund filmt ein Kamerateam des NDR. © Reiner Silberstein

„Da fragen wir uns, was wir hier überhaupt noch machen“, sagte sie. Denn mit dem „Windenergie-an-Land-Gesetz“, das am 1. Februar in Kraft getreten ist, und der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen beschleunigt und vereinfacht werden. Das Naturschutzgesetz stellt nun klar, dass der Betrieb von Windkraftanlagen „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und „der öffentlichen Sicherheit dient“. So können sogar Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.

Für die Naturschützer heiße die Novellierung aber: „Es gibt kein Verweigerungsrecht mehr“, sagt Rogoschik, „das ist eine riesige Katastrophe.“ Denn es gebe zwar noch Untersuchungen zum Schutz gefährdeter Arten, aber die Anlagenbauer könnten für sich vereinfachte Ausnahmeprüfungen in Anspruch nehmen. „Dann brauchen wir das Bundesnaturschutzgesetzt gar nicht mehr“, sagt Rogoschik. Sie betont zwar, dass sie auch der Meinung ist, dass in Sachen Klimaschutz besonderes Engagement erforderlich ist, aber diese Gesetzesänderungen haben für sie zu große Nebenwirkungen. „Das ist ein Schlag in die Magenkuhle.“

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