Braunschweig. Erst versuchte die Stadt Braunschweig gegen Klima-Kleber der „Letzten Generation“ überaus energisch vorzugehen. Jetzt rudert sie jedoch etwas zurück.

Rolle rückwärts bei der Stadt Braunschweig: Nachdem selbige im Kampf gegen die Klima-Kleber der „Letzten Generation“ zunächst eine harte Gangart an den Tag legte, nimmt sie nun im übertragenen Sinne den Fuß zumindest ein wenig vom Gas. Hatte die Stadt Braunschweig erst im Juni 2023 ein Bußgeld von 3.000 Euro angedroht, wenn sich Klima-Kleber auf den Straßen der Löwenstadt ankleben, und dafür zum Teil harsche Kritik geerntet, so hat die Stadt nun die Allgemeinverfügung, die Versammlungen zum Klimaprotest im Stadtgebiet unter freiem Himmel beschränkt, wenn diese nicht im Vorfeld – wie gesetzlich vorgeschrieben – angezeigt werden, an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. So wird der räumliche Anwendungsbereich des Verbots eingeschränkt.

Stadt Braunschweig schränkt räumlichen Anwendungsbereich des Verbots zum Klimaprotest ein

Laut einer Pressemitteilung der Stadt Braunschweig ist damit jetzt die Blockade von Fahrbahnen von Straßen untersagt, die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind und bei der sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder an Gegenständen auf der Fahrbahn (zum Beispiel durch Ankleben, Einbetonieren, Anketten etc.) oder mit anderen Personen (zum Beispiel durch Ankleben, Zusammenketten etc.) verbinden.

Die Straßen sind nach den folgenden Kriterien identifiziert worden: Hauptanfahrtstraßen zu den Braunschweiger Krankenhäusern; vierspurig ausgebaute Haupteinfall und -ausfallstraßen; Hauptstraßen zur Erschließung von Stadtteilen/-bezirken/Quartieren; Wilhelminischer Ring zur schnellen Umfahrung der Innenstadt; Straßenverbindungen in Stadtteile/-bezirke/Quartiere, die über keine ähnlich schnelle alternative Verbindung zur Erschließung verfügen. Hinzu kommen die Bundesautobahnen und Zufahrten zur Polizei sowie zu Rettungsdiensten.

Proteste von Klimaklebern: Braunschweig reagiert mit Anpassung auf die aktuelle Rechtssprechung

Hinsichtlich der Protestform, so teilt die Stadt Braunschweig weiter mit, wird eine Eingrenzung auf besonders schwer zu beseitigende Hindernisse vorgenommen. Vom Verbot erfasst werden nur besonders störungsintensive Versammlungsformen (Festkleben, Einbetonieren, Anketten etc.). Bei Verstößen gegen diese Verfügung müssen Teilnehmende mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldern bis zu 3000 Euro rechnen. Gegen die Beschränkung von Straßenblockaden hatte es in der näheren Vergangenheit Demonstrationen gegeben

Mit der Anpassung reagiert die Stadt Braunschweig auf aktuelle Rechtsprechung. Mit einer der bisherigen Braunschweiger Allgemeinverfügung sehr ähnlichen Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg hatte sich, so die Stadt Braunschweig in ihrer Pressemitteilung, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auseinandergesetzt. In Braunschweig selbst hatte es in der Politik Streit darüber gegeben, ob Allgemeinverfügungen das richtige Mittel gegen die „Letzte Generation“ seien.