Braunschweig. Minderjährige haben bei der Kontrollaktion in fast der Hälfte aller Fälle Hochprozentiges bekommen – unerlaubterweise. Was droht den Verkäufern?

Ende Juni hatte die Stadtverwaltung wieder Alkoholtestkäufe durch Minderjährige abgekündigt. Jetzt liegen die Ergebnisse der gemeinsamen Jugendschutzaktion des Zentralen Ordnungsdienstes der Stadt und des Präventionsteams der Braunschweiger Polizei vor. Wie die Stadt mitteilt, gab es deutlich mehr Verstöße als bei früheren Aktionen.

In 22 Fällen wurde demnach unerlaubterweise hochprozentiger Alkohol an die Testkäufer abgegeben – das ist fast die Hälfte der insgesamt 46 kontrollierten Betriebe: 6 Tankstellen (2 Verstöße), 8 Kioske (3 Verstöße) und 32 Einzelhandelsbetriebe wie Supermärkte und Getränkemärkte (17 Verstöße). Bei allen festgestellten Verstößen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Stadtverwaltung kündigt an, zusammen mit der Polizei zeitnah weitere Testkäufe durchzuführen.

Minderjährige Testkäufer in Braunschweig von Ordnungskräften begleitet

Im Vorfeld hatte die Beauftragte für Jugendsachen der Polizeiinspektion Braunschweig, Ines Fricke, betont: „Alkohol spielt in den Lebenswelten vieler junger Menschen nach wie vor eine große Rolle. Nicht selten werden sie unter Alkoholeinfluss zu Tätern oder Opfern von Gewaltdelikten.“

Die minderjährigen Testkäuferinnen und Testkäufer sind jeweils mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten unterwegs und werden von Ordnungskräften begleitet.

In Gaststätten und Verkaufsstellen dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein oder Mischungen dieser Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Neues aus Braunschweig

Höchstgeldbuße von 50.000 Euro

Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder oder jugendliche Personen stellt einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dar.

Die Höchstgeldbuße beträgt nach dem Gesetz 50.000 Euro. Die in der Vergangenheit verhängten Bußgelder lagen laut Stadt für Erstverstöße bei 100 bis 150 Euro für das Verkaufspersonal.

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