Braunschweig. Sie geht davon aus, dass der Hauseigentümer in die Brandstiftung möglicherweise verwickelt war. Ob das so ist, klärt jetzt ein Gericht.

Vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts entwickelt sich die strafrechtliche Aufarbeitung des Wohnhausbrandes in der Hochstraße vom 19. Januar 2018 immer mehr zu einem zähen Indizienprozess, dessen Ausgang sich auch nach dem vierten Verhandlungstag nicht abzeichnet. Fest steht: Das Feuer, dem das mehr als 120 Jahre alte Mehrfamilienhaus zum Opfer fiel, wurde von einem 42 Jahre alten früheren Mitbewohner gelegt, angeblich mit Hilfe von einem Gehilfen.

2.000 Euro will der Mann dafür von einem namentlich nicht bekannten Mittelsmann erhalten haben. Der 42-Jährige hat ein Geständnis abgelegt und wurde in einem abgetrennten Strafverfahren bereits im November vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.