Braunschweig. Der 42-Jährige berichtet, wie er das Feuer in der Hochstraße legt, will aber von einem „blonden Mann mit dickem Bauch“ angeheuert worden sein.

Im Strafprozess gegen den Eigentümer (46) eines im Januar 2018 abgebrannten Mehrfamilienhauses in der Hochstraße hat die 4. große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Kirchhoff am Donnerstag die sofortige Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten angeordnet. Er soll einen 42-Jährigen angeheuert haben, um das marode Gebäude in Brand zu setzen. Dieser wurde inzwischen wegen schwerer Brandstiftung verurteilt und sitzt in Haft. Nun folgt der Prozess gegen den Hauseigentümer, dem Anstiftung vorgeworfen wird. Ein dringender Tatverdacht gegen den 46-Jährigen sei aber inzwischen nicht mehr gegeben, so das Gericht. Vorausgegangen war am Donnerstag die Zeugenaussage des Brandstifters, der angab, den Angeklagten gar nicht zu kennen und ihn nie zuvor gesehen zu haben. Tatsächlich war der 46-Jährige jedoch mehrere Jahre sein Vermieter im Haus Hochstraße 2 gewesen.

Die Version der Tat aus Sicht des Brandstifters: Er sei mehrere Wochen vor der Tat von einem Mittelsmann in einer Gaststätte in der Bruchstraße angesprochen worden. Wenn er „einen Brand mache“, bekomme er dafür Geld von ihm, habe es geheißen. Da er als Drogenkonsument ständig Geld benötige, habe er dieses Angebot angenommen und tatsächlich auch 2.000 Euro als Anzahlung erhalten.