Braunschweig. Zwei Demos gegen Corona-Beschränkungen sind geplant. Einer der Anmelder ist die Partei „Die Rechte“. Die Stadt hatte beide Kundgebungen abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Mittwoch zwei Versammlungsuntersagungen der Stadt Braunschweig aufgehoben. Wie die Stadt in einer Pressemitteilung erläutert, geht es zum einen um eine Kundgebung am Freitag, 22. Mai, im Bereich Sack/Neue Straße, angemeldet von einer Privatperson. Thema: „Schluss mit dem Corona-Irrsinn und der Angstpropaganda!“ 5 bis 15 Teilnehmer würden dort erwartet. Zum anderen gehe es eine Anmeldung der Partei „Die Rechte“ für eine Demo am Samstag, 23. Mai, auf dem Schlossplatz. Thema: „Gegen Seuchendiktatur – Grundgesetz durchsetzen.“ Hier ist die Rede von rund 50 Teilnehmern.

Man habe beide Demonstrationen mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz und die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie untersagt, so die Stadtverwaltung. Gefahrenabwehr und Infektionsprävention seien entscheidend. „Dies auch vor dem Hintergrund, dass gegen beide Demonstrationen bereits Gegendemonstrationen des ,Bündnis gegen Rechts’ angekündigt sind.“

Da das Verwaltungsgericht der Argumentation der Stadtverwaltung nicht gefolgt sei, habe Ordnungs- und Rechtsdezernent Thorsten Kornblum angekündigt, umgehend Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen.

„Wir halten unsere Auffassung für richtig“, so Kornblum. „Es ist übrigens die gleiche, die wir bereits gegenüber der angekündigten Versammlung der Partei ,Die Rechte’ am 1. Mai vertreten haben und die juristisch durchgetragen hat. Im Übrigen stützt sich unsere Auffassung auf die eindeutige Gefahreneinschätzung der Polizei. Es ist absehbar, dass angesichts der zu erwartenden Konfrontation der unterschiedlichen Versammlungsteilnehmer der derzeit vorgeschriebene Infektionsschutz durch Abstände nicht eingehalten werden kann. Ich hoffe vor allem im Interesse der Polizeieinsatzkräfte darauf, dass das Oberverwaltungsgericht unsere Auffassung bestätigt.“

Ihm zufolge kann die Stadt nach dem Infektionsschutzgesetz Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten, um Schutzmaßnahmen sicherzustellen, die die Verbreitung übertragbarer Krankheiten verhindern. Zugleich sei die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beachten, die Versammlungen unter freiem Himmel nur ausnahmsweise zulasse, wenn der Infektionsschutz vom Anmelder sichergestellt werde.

„Unter diesen Gesichtspunkten und der damit einhergehenden Gefahr einer erhöhten Infektionsgefahr mit Covid-19 ist hier der Schutz der Gesundheit der Versammlungsteilnehmer, unbeteiligter Dritter sowie der eingesetzten Polizeibeamten höher zu gewichten als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“, so Kornblum.

Das Braunschweiger „Bündnis gegen Rechts“ lädt unterdessen zu Gegen-Kundgebungen ein. Das Motto: „Gesundheit und Freiheit haben Vorrang – Gegen Verschwörungstheorien und gegen Nazis!“ Am Freitag soll es um 16 Uhr losgehen, Neue Straße / Ecke Sack, und am Samstag um 14 Uhr auf dem Schlossplatz. Dem Bündnis zufolge steht die NPD hinter der Anmeldung für die Freitags-Kundgebung.

Man werde nicht zulassen, dass menschenverachtende Propaganda, rechte Verschwörungstheorien, antisemitische und rassistische Hetze unkommentiert in die Öffentlichkeit getragen werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bündnisses. Verdi-Bezirksgeschäftsführer Sebastian Wertmüller sagt: „Wer öffentlich für Freiheitsrechte eintreten will, soll das tun. Wer dabei gemeinsame Sache mit Rechten, Antisemit*innen und anderen Verschwörungsaposteln macht, wird auf unseren Widerstand stoßen.“

Neben den genannten Kundgebungen ist am Samstag auf dem Schlossplatz voraussichtlich auch wieder die Demo gegen die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu erwarten, die bereits drei Mal stattgefunden hat, organisiert von Janine Reinecke. Das „Bündnis gegen Rechts“ kritisiert, dass dort am vergangenen Wochenende stadtbekannte Nazis vertreten gewesen seien.

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