Braunschweig. Die Partei „Die Rechte“ durfte am 1. Mai nicht auf dem Altstadtmarkt demonstrieren. Das Verbot der Stadt beschäftigte die Verfassungsrichter.
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Demo-Absage ab
Von Henning Noske
Braunschweig. Die Partei „Die Rechte“ durfte am 1. Mai nicht auf dem Altstadtmarkt demonstrieren. Das Verbot der Stadt beschäftigte die Verfassungsrichter.
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