Braunschweig. Dies gilt zunächst bis zum 6. Mai. Die Einrichtungen erarbeiten Besuchskonzepte, die dann von der Stadt geprüft werden.

Zum Schutz vor Neuinfektionen gilt in Niedersachsen nach wie vor ein Betretungsverbot für Alten- und Pflegeheime. Seit Kurzem sind zwar Ausnahmen durch die zuständige Gesundheitsbehörde möglich, wenn Hygienekonzepte vorliegen, die ausreichend Schutz von Bewohnern und Besuchern sicherstellen. Allerdings erteilt die Stadt Braunschweig noch keine solchen Ausnahmegenehmigungen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

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Die Gefahrenabwehrleitung der Stadt habe sich mit den Pflegeheimen dahingehend verständigt, dass die Einrichtungen bis zum 6. Mai entsprechende Besuchskonzepte erarbeiten. „Diese wird das Gesundheitsamt prüfen und vor dem Hintergrund der Entwicklung der Fallzahlen in Braunschweig und insbesondere der Situation in den Heimen dann über die Möglichkeiten von Ausnahmen vom Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen entscheiden“, heißt es in der Pressemitteilung.

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„Wir wissen, dass ein großer Wunsch sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner als natürlich auch ihrer Angehörigen besteht, sich sehen zu können“, sagte Sozialdezernentin Christine Arbogast, Leiterin des Krisenstabes. „Für sie ist dies eine schwierige Zeit. Gleichwohl bitten wir um Verständnis, dass wir zum derzeitigen Zeitpunkt Besuche noch nicht zulassen. Dies dient insbesondere dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner. In einem Heim kann sich die Infektion leicht ausbreiten, so dass sie nicht mehr kontrollierbar ist. Das haben wir in anderen Städten gesehen. Das wollen wir unbedingt verhindern. Daher warten wir die Entwicklung zunächst ab und prüfen die entsprechenden Konzepte der Heime.“