Braunschweig. Geringverdiener mit hohem oder vollständigem Arbeitsausfall könnten Ansprüche auf Grundsicherung haben: Geld für Lebensunterhalt und Wohnung.

Wer zurzeit wegen der Corona-Krise Kurzarbeitergeld bezieht, muss mitunter schmerzhafte Einkommenseinbußen hinnehmen. Das Braunschweiger Jobcenter weist daher darauf hin, dass vor allem Geringverdiener mit einem hohen oder sogar vollständigen Arbeitsausfall Ansprüche auf Grundsicherung haben könnten.

„Wir können Beschäftigte finanziell unterstützen, die aufgrund von Kurzarbeit in finanzielle Not geraten“, sagt Geschäftsführer Jörg Hornburg. Dies gelte jedoch nur bis zur Höhe der regulären Arbeitslosengeld II-Sätze und nicht darüber hinaus. Das Arbeitslosengeld II beinhaltet Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten für Unterkunft.

Darauf werden alle Einkünfte angerechnet, die gegebenenfalls im Haushalt vorhanden sind. Hierzu zählen beispielsweise auch das Kurzarbeitergeld, Kindergeld oder das gegebenenfalls vorhandene Einkommen des Partners/der Partnerin. Zahlungsverpflichtungen wie Schulden, Stromabschläge und freiwillige Unterhaltszahlungen finden keine Berücksichtigung.

Zwei Beispiele zeigen, in welcher Größenordnung Unterstützung möglich sein könnte: Ein Durchschnittsverdiener (alleinlebend, ohne Kinder) erhält 952 Euro netto Kurzarbeitergeld (bei 100 Prozent Arbeitsausfall). Hat er eine Warmmiete von 600 Euro, kann er rund 350 Euro vom Jobcenter erhalten. Zweites Beispiel: Eine Person, ebenfalls alleinlebend und ohne Kinder erhält Kurzarbeitergeld in Höhe von 715 Euro netto (bei 100 Prozent Arbeitsausfall). Bei einer Warmmiete von 600 Euro wären Leistungen in Höhe von rund 540 Euro vom Jobcenter möglich.

Kurz: Je geringer das reguläre Einkommen, je größer der Haushalt und je größer der Arbeitsausfall (Kurzarbeit), desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Jobcenter unterstützen kann. Die Situation jedes einzelnen Antragstellers müsse jedoch individuell geprüft werden, so Hornburg. Dies erfordere trotz vereinfachter Antragstellung Aufwand im Antragsverfahren auf beiden Seiten.

Corona in Braunschweig- Alle Fakten auf einen Blick

Er empfiehlt daher, sich vor einer Antragstellung auf der Homepage des Jobcenters Braunschweig darüber zu informieren, ob ein Antrag auf Grundsicherung tatsächlich sinnvoll ist. Dort finden sich auch viele Informationen zu alternativen Hilfen.

Telefonisch ist das Jobcenter unter der Rufnummer (0531) 80177-0 sowie über die zusätzlich eingerichtete Hotline (0531) 80177-1111 erreichbar. Diese Service-Nummer ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr besetzt.

Außerdem ist auch eine Sonderhotline insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet (0800) 4555523 und ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

Angesichts der Corona-Krise kann die Grundsicherung momentan vorübergehend leichter beantragt werden. So wird darauf verzichtet, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Außerdem können Rücklagen unangetastet bleiben.

Coronavirus in Niedersachsen- Alle Fakten auf einen Blick

Coronavirus in der Region – hier finden Sie alle Informationen