Braunschweig. Der Fonds soll Firmen, Freiberuflern, Kulturschaffenden, Vereinen und anderen helfen, die keine Förderprogramme von Bund und Land nutzen können.

Die Stadt Braunschweig bereitet einen kommunalen Hilfsfonds für Unternehmen, Freiberufler, Kulturschaffende und weitere Einrichtungen vor, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Damit will sie besondere Härtefälle unterstützen, die nicht auf die Förderprogramme von Bund und Land zurückgreifen können. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, soll der Fördertopf drei Millionen Euro umfassen und voraussichtlich nächste Woche vorgestellt werden.

„Die Verbreitung des Corona-Virus hat Einfluss auf alle Bereiche unserer Gesellschaft“, so Oberbürgermeister Ulrich Markurth. „Es wird großer Anstrengungen bedürfen, die wirtschaftlichen Schäden durch die aktuellen, notwendigen Einschränkungen abzufedern. Das zeigt allein der Umfang der Hilfsprogramme, mit denen Bund und Land ein starkes Zeichen gesetzt haben. Mit unserem städtischen Fonds wollen wir diese wichtigen Maßnahmen flankieren und Betroffene aus Wirtschaft, Gesellschaft und kulturellem Leben absichern, die bei den bisherigen Förderprogrammen durchs Raster fallen.“

Das gelte neben Unternehmen zum Beispiel auch für Vereine und Einzelpersonen, die sich im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich engagieren. Voraussetzung für die städtische Sofort-Hilfe sei eine nachweislich existenzbedrohende Situation der Betroffenen.

Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa ergänzt: „Die Förderprogramme von Bund und Land sind umfangreich und lebenswichtig für große Teile der Wirtschaft. Dennoch profitieren nicht alle Betroffenen von den Schutzschilden, zum Beispiel wegen der Betriebsgröße beziehungsweis der Zahl der Beschäftigten. Diesen Unternehmen wollen wir im Härtefall unter die Arme greifen.“

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Kulturdezernentin Anja Hesse: „Kulturschaffende im Veranstaltungsbereich, denen fest eingeplante Engagements von heute auf morgen weggebrochen sind, haben es schwer, schnelle und substanzielle Hilfe aus den Unterstützungsfonds von Bund und Land zu bekommen.“ Diese fehlenden Einnahmen seien dort in der Regel nicht förderfähig. Dasselbe gelte für bereits angefallene Kosten virusbedingt abgesagter Kulturprojekte, die jetzt aus dem privaten Einkommen beglichen werden müssten.

Die Stadtverwaltung erarbeitet aktuell die Details der Richtlinie und will diese voraussichtlich in der kommenden Woche vorlegen.

Kulturförderung soll weiterlaufen

Mit Blick auf die Kulturschaffenden betont die Stadtverwaltung zudem, dass die Kulturförderung weiterlaufen soll. Für die Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden, die mittels einer Kontinuitätsförderung oder einer Konzeptionsförderung durch die Stadt unterstützt werden, ändere sich durch den unterbrochenen Betrieb im Jahr 2020 nichts. „Die Folgewirkungen insbesondere fehlender Einnahmen durch Schließung sollen im Rahmen der Anpassung der Kosten- und Finanzierungspläne verarbeitet werden“, sagt Hesse.

„Wenn haushaltsrechtliche Maßgaben wider Erwarten eine Auszahlung im vollen Umfang einschränken sollten (die entsprechenden Prüfungen laufen noch), wird die Kulturverwaltung versuchen, die vorhandenen Mittel eins zu eins auf andere Weise zur Verfügung zu stellen. Ziel: Die bereits zugesagte Förderhöhe soll faktisch vollständig aufrechterhalten werden.“ Diesem Ziel diene zudem der maximal flexible Umgang mit beantragten Kulturprojekten. Mehr Infos: www.braunschweig.de/kultur

CDU fordert Hilfsprogramm von fünf Millionen Euro

Die CDU-Fraktion im Rat hat am Freitag einen Solidarfonds mit einem Volumen von fünf Millionen Euro gefordert. „Die Landes- und Bundeszuschüsse sind für die meisten eine sehr große Hilfe, aber es gibt auch Fälle, die durch das sprichwörtliche Raster fallen und denen umgehend geholfen werden muss“, sagt Kai-Uwe Bratschke, stellvertretender Fraktions-Vorsitzender.

Viele Kommunen hätten bereits zügig und weitsichtig reagiert, um ihre heimische Wirtschaft angesichts unverschuldeter Stornierungswellen, massiver Umsatzeinbußen und gravierender Gewinneinbrüche vor der Insolvenz zu schützen. Bratschke verweist auf Hannover, Wolfsburg, Wolfenbüttel, Peine und Gifhorn – dort seien bereits Mittel aus den städtischen Haushalten bereitgestellt worden.

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„Innerhalb einer Kommune ist die unmittelbare Bedürftigkeit sehr schnell festzustellen. Kommunal kann viel schneller geholfen werden, als das die in Niedersachsen für Bewilligung und Auszahlung zuständige NBank angesichts der enormen Antragsflut aus dem ganzen Land kann“, ist sich Kai-Uwe Bratschke sicher.

Der Solidarfonds solle vor allem Gastronomie, Veranstaltern und Schaustellern, Einzelhandel sowie Angehörigen freier Berufe und Soloselbstständigen sowie ausdrücklich Künstlern, die eine Betriebs- oder Arbeitsstätte in der Stadt haben, zur Verfügung stehen. „Bei einem kommunalen Fonds kann es auch nur um Braunschweiger Unternehmer gehen, denen geholfen werden muss. Deshalb müssen grundsätzlich Filialbetriebe überörtlich agierender Unternehmen ausgeschlossen sein, die nicht von lokalen Franchisenehmern betrieben werden“, so Kai-Uwe Bratschke.

Auch viele gemeinnützige Einrichtungen, freie Träger, Vereine der Freien Wohlfahrtspflege, Kultureinrichtungen, Sportvereine und ähnliche Organisationen seien akut gefährdet und würden bei der Bundes- und Landesförderung nicht berücksichtigt. Auch für sie müsse es gegebenenfalls kommunale Unterstützung geben.

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