Braunschweig. Ungekühltes Fleisch, verdreckte Räume: Achtmal fielen in einem Braunschweiger Lokal über Monate Missstände auf.

Rohes Hackfleisch, Wurst, Butter, Teigwaren und andere Lebensmittel lagerten offen und ungekühlt – oder waren von blauen Mülltüten abgedeckt. Auch herumliegende Baumaterialien, verdreckte Arbeitsgeräte und stark verschmutzte Fußböden listeten die städtischen Verbraucherschützer auf. An einigen Stellen entdeckten sie bei ihren Kontrollen Schwarzschimmel. Einmal hatte sich eine Taube in die Küche verirrt. Kurzum: Die Zustände hinter den Kulissen des Braunschweiger Lokals waren alles andere als appetitlich und hygienisch. Für den Gastronomen hat das strafrechtliche Konsequenzen: Vor dem Amtsgericht wird er zu 5600 Euro Geldstrafe verurteilt.

Und kommt damit wohl noch glimpflich davon. Denn hätte er die dem Vorwurf nach Ekel erregenden Missstände nicht behoben und nicht doch noch Einsicht gezeigt, „hätte man bei derart gravierenden Verstößen auch an eine kurze Freiheitsstrafe denken können“, warnt der Amtsrichter.