Braunschweig. Mit der Verfügung der Stadtverwaltung sollen das Verletzungsrisiko und die Verschmutzung des Pflasters eingedämmt werden.

Zehntausende Gäste werden erwartet, und die sollen nicht durch Glas gefährdet werden. Während des Magnifestes vom 31. August bis 2. September ist es im Magniviertel, in den angrenzenden Parks sowie am Schloss verboten, außerhalb geschlossener Räume Flaschen und andere Behältnisse aus Glas mit sich zu führen und zu benutzen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung am Montag veröffentlicht. „Zum Magnifest erwarten wir auch in diesem Jahr wieder über 100 000 Besucher aus Stadt und Region“, wird Ordnungsdezernent Claus Ruppert in einer Pressemitteilung zitiert. „Es ist bereits die 45. Ausgabe unseres traditionellen Stadtfestes, und auch in diesem Jahr soll es wieder eine große Party werden, bei der Jung und Alt fröhlich und unbeschwert feiern können. Leider hat es in den vergangenen Jahren unschöne Begleiterscheinungen gegeben. Straßen, Wege und Plätze waren an manchen Stellen von Scherben übersät – Tendenz leider steigend“, so Claus Ruppert weiter. „Glasscherben bergen ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Menschen, Tiere und Sachen und erschweren die Straßenreinigung erheblich. Deshalb mussten wir reagieren und haben in enger Abstimmung mit der Polizei ein Glasbehältnisverbot für das Fest und dessen Umfeld erlassen.“

Das Verbot umfasst folgende Bereiche: Magniviertel, Löwenwall (einschließlich der Treppen an der Südseite), Magnitorwall, Schlossplatz, Herzogin-Anna-Amalia-Platz, Theaterpark, Museumpark, St.-Nicolai-Platz und Georg-Eckert-Straße.

Das Verbot gilt im Magniviertel selbst und am Löwenwall von Freitag, 31. August, 18 Uhr bis Sonntag, 2. September, 24 Uhr, in den weiteren Bereichen jeweils täglich von 18 bis 2 Uhr.

Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) werden laut der Mitteilung mit Streifengängen in den genannten Bereichen kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird. Trotzdem mitgeführte Glasbehältnisse würden ihren Besitzern weggenommen, unabhängig von ihrem Inhalt. Betroffen seien also alkoholische wie nichtalkoholische Getränke. Ausgenommen sei das Mitführen von Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten sowie Anwohner, wenn sie die Flaschen offensichtlich gekauft haben, um sie direkt mit nach Hause zu nehmen. Getränkestände auf dem Fest und die Außengastronomie im Magniviertel nutzen, wie in den Vorjahren auch, Kunststoffbecher.

Die Beobachtungen von Polizei und Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren hätten gezeigt, dass eine Reihe von Besuchern des Magnifestes Getränke in Glasflaschen mitbringe und diese vor Ort konsumiere. Außerhalb des Veranstaltungsgeländes würden sich manche zum sogenannten „Vorglühen“ treffen. Vor allem der Löwenwall, Magnitorwall, Museumpark, die Georg-Eckert-Straße, der St.-Nicolai-Platz, Bohlweg, Schlossplatz und Herzogin-Anna-Amalia-Platz hätten sich in den vergangenen Jahren als Hauptanziehungspunkte herauskristallisiert. Leere Flaschen würden meist nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf den Boden gestellt oder gar zerschlagen. Dies sei in der Vergangenheit vor allem am Löwenwall zu beobachten gewesen. Glasscherben seien zum Teil tief in den Boden eingetreten worden – auch langfristig ein großes Verletzungsrisiko für Mensch und Tier. Flaschen und Scherben führten zudem bei Dienst- und Einsatzfahrzeugen regelmäßig zu Reifenschäden. Flaschen seien Stolperfallen, verursachten Verletzungen, würden bei körperlichen Auseinandersetzungen gerade unter Betrunkenen als Wurfgeschoss oder Schlagwaffe eingesetzt.