Wolfsburg. Der Autobauer informiert über die neuen Vorgaben der Regierung, mit denen die Ausbreitung der Corona-Seuche eingedämmt werden sollen.

Großraumbüros, Werkstätten, Labore – an Orten wie diesen gibt es in der Technischen Entwicklung von Volkswagen Handlungsbedarf, um die Vorgaben des Gesundheitsschutzes während der Corona-Krise erfüllen zu können. Durch das am Wochenende ausgesprochene Kontaktverbot sind diese Vorgaben nochmals verschärft worden.

Kontaktverbot: Das sind die neuen Regeln – und die Strafen

Der Betriebsrat hat Ende vergangener Woche die Vertrauensleute darüber informiert, wie die Vorschriften für jene Mitarbeiter umgesetzt werden können, die weiterhin arbeiten. Für sie gelten seit dem Wochenende neue Regeln des Gesetzgebers. „Die Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen sehen derzeit von bundesweiten Ausgangssperren ab. Eventuelle Nachweise für die Wege zur Arbeit sind daher zur Zeit nicht notwendig. Wir sind jedoch in permanenten Austausch mit den Behörden“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Personalwesens und des Zentralen Gesundheitsdienstes.

Volkswagen weist die Mitarbeiter mit folgender Information auf die allgemeinen Konsequenzen für den Arbeitsalltag hin: „Die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist in den vergangenen Tagen in Deutschland weiterhin besorgniserregend. Bund und Länder haben sich deshalb auf einheitliche Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt. Auch wir bei Volkswagen müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten für uns alle entscheidend. Was bedeuten die neuen Leitlinien für Beschäftigte bei Volkswagen? Beschäftige werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, sollten Sie im Betrieb zu anderen Personen einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten. Bei Volkswagen gilt dies insbesondere während der Pausenzeiten in Team-/ Gemeinschaftsräumen und Betriebsrestaurants, in Besprechungen/Sitzungen/Terminen, in Büroräumen, in den produktiven Bereichen, in den Werkstätten, in Fahrstühlen und in Waschkauen Halten Sie bitte den Abstand von mindestens 1,5 Metern ein.