Vorsfelde. Seine 64-jährige Frau leidet bis heute stark unter den Folgen der Prügelattacke.

Im Prozess um die Prügelattacke wurde vergangenen Donnerstag das Urteil verkündet: Der Angeklagte muss erst in Haft, danach kommt er in Therapie. Der 63-Jährige hatte Ende Juni seine Frau (64) in ihrer gemeinsamen Wohnung in Vorsfelde brutal verprügelt.

Die Schwurgerichtskammer stellte fest, dass das Opfer in keiner Weise die Tat mitverschuldet hat. Diese Feststellung ist wichtig für den sogenannten Adhäsionsantrag der Nebenklage. Der Anwalt des Opfers forderte vom Angeklagten 20.000 Euro für die physischen Schmerzen und das psychische Leid, das durch die Tat seiner Mandantin zugefügt wurde. Sie erlitt unter anderem diverse Brüche im Gesicht sowie eine Hirnblutung. Als Folge der Schläge und Tritte verlor sie ihren Geschmacks- und Geruchssinn. Allein für diese besonders schweren Beeinträchtigungen, so erklärte der Vorsitzende Richter Ralf Polomski, haben Gerichte in anderen Fällen ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro ausgeurteilt.