Wolfsburg. Die Stadt hat schon Förderbescheide für Photovoltaik-Anlagen verschickt. Warum viele Wolfsburger Antragsteller trotzdem noch hoffen können.

Eigentlich war die Sache sonnenklar: Die Stadt hat für ihr erstes Solar-Förderprogramm einen Fördertopf mit 150.000 Euro gefüllt. Das Geld war innerhalb weniger Stunden vergriffen. Doch es gibt noch Hoffnung für alle, die bisher keine Nachricht von der Stadt haben. Denn es gab eine fette Panne mit den Förderanträgen.

Im Umweltausschuss hatte Umweltdezernent Andreas Bauer vor zwei Wochen über die Probleme berichtet: Unter der Last der Solar-Interessenten war der Stadt-Server zusammengebrochen. Auf dem Online-Portal habe es so viele Zugriffe auf das Programm gegeben, „dass der Server das nicht verkraftet hat“. So konnten Bürger den Antrag teils ausfüllen, aber nicht absenden.

Solar-Fördertopf nach wenigen Stunden ausgeschöpft

Vom 19. April, 18 Uhr, bis 20. April, 9 Uhr, gingen laut Bauer 340 Förderanträge ein – davon 282 für Einfamilienhäuser, 38 für Zweifamilienhäuser und 20 für Mehrfamilienhäuser. Dann habe man den Antrag vom Netz genommen, der Fördertopf war ausgeschöpft.

Jedoch reicht das Fördervolumen von 150.000 Euro nur für 151 Anträge, erklärte der Dezernent. In die Förderung kämen damit ­nur die Antragsteller für 115 große Photovoltaik-Anlagen, für 76 Solarspeicher und für lediglich 36 Balkonkraftwerke. Dabei sollten letztere eigentlich besonders unterstützt werden.

Stadt Wolfsburg will Förderung überraschend aufstocken

Überraschend verkündete Bauer, der auch Kämmerer ist, dann, dass die Stadt den Fördertopf gern freiwillig um 50.000 Euro aufstocken würde – quasi als Wiedergutmachung für die Server-Panne.

Der Umweltausschuss nahm den Vorschlag positiv auf. Jedoch sollte auch noch der Finanzausschuss darüber beraten – was aber nicht in der Sitzung zwei Tage später passierte, wie es auf Nachfrage hieß: „Der Finanzausschuss wird erst am 22. Juni zu diesem Thema beraten“, teilte Stadt-Sprecher Ralf Schmidt mit. Der Grund: Die Verwaltung muss erst eine Vorlage erarbeiten, die Förderbudget-Erhöhung erfordert einen Ratsbeschluss. Der dann erst am 28. Juni gefasst werden kann.

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Unklarheit für alle, die bisher keinen Förderbescheid haben

Aber wie geht es nun weiter für alle, die sich um Förderung beworben haben? „Die Bescheide für das Fördervolumen von 150.000 Euro wurden am 15. Mai versendet und sollten zeitnah bei den Antragsstellern eingehen“, berichtete Schmidt. Die Papierform sei nötig, weil sie einen Rechtsbehelf beinhalten und das formell notwendig sei. „Die Bescheide für die Aufstockung können erst nach der Bewilligung der Erhöhung erstellt werden.“

Sobald die Höhe des erweiterten Fördervolumens feststehe, könne die Förderung bereits gestellter Anträgen nach dem „Windhund-Prinzip“, also in der Reihenfolge des Antragseingangs, erfolgen. Er schätzte, dass 50 weitere Anträge bewilligt werden können. Wie viele und was für Anlagen dann on top bezuschusst werden könnten, sei noch nicht ausgewertet.

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