Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg sammelt ab 1. März Daten für den ersten Wolfsburger Mietspiegel. Wer angeschrieben wird, muss mitmachen.

Viele Wolfsburger erhalten demnächst Post von der Stadt: Sie sollen zu ihrer Miete und ihren Wohnverhältnissen Auskunft geben. Dazu sind sie sogar gesetzlich verpflichtet. Denn die Stadt benötigt den ausgefüllten Fragebogen, um einen Mietspiegel zu erstellen.

Eine solche Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten gibt es in Wolfsburg bislang nicht. Doch im vergangenen Jahr ist ein Gesetz in Kraft getreten, laut dem alle Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel anfertigen müssen.

Das Ziel lautet, für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Der Mietspiegel gibt übliche Mieten für Wohnungen verschiedener Kategorien an. Wer auf Wohnungssuche ist und sich für eine bestimmte Wohnung interessiert, kann sich also künftig schlau machen, ob die angesetzte Miete angemessen ist. Genauso sieht es bei Mieterhöhungen aus. Vermieter können sich ebenfalls am Mietspiegel orientieren und mit der Vergleichsmiete Anpassungen nach oben rechtfertigen.

Mietspiegel soll mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt schaffen

Zu wissen, welche Mieten üblicherweise gezahlt werden, ist auch hilfreich, wenn die Politik über die Einführung einer Mietpreisbremse entscheidet. Oder wenn die Verwaltung Fehlbelegungsabgaben für Wohnungen festlegen will, die eigentlich für arme Menschen mit Wohnberechtigungsscheinen gebaut wurden. Die zulässigen Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern können mit Hilfe eines Mietspiegels ebenfalls realistischer angesetzt werden.

Die Vergleichsmieten bilden sich aus in den letzten sechs Jahren vereinbarten oder geänderten Mieten für Wohnungen unterschiedlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Damit wird der Mietspiegel spätestens ab dem 1. Januar 2024 Informationen bereitstellen, die sich aus den umfangreichen Mietmarktanalysen der Stadt Wolfsburg nicht ergeben.

Ein zweiter Unterschied: In den Mietspiegel fließen auch die Mieten von Privatvermietern ein. Diese Mieten liegen häufig über denen der vier großen VermieterNeuland, Volkswagen Immobilien, Allertal und Sahle, auf deren Daten sich die Mietmarktanalysen der Stadt stützen. „Wir wussten sehr wenig über die 40 Prozent Privatvermieter“, erklärte der stellvertretende Leiter des Statistikreferates, Dr. Uwe Meer, in dieser Woche bei der Projektvorstellung im Strategieausschuss.

Mieter privater Vermieter müssen Fragebögen ausfüllen

Zurzeit bereitet die Stadtverwaltung die repräsentative Umfrage vor. Sie bildet dafür eine Stichprobe von rund 5000 Haushalten. Diese zufällig ausgewählten Mieter und Mieterinnen wird sie schriftlich um Auskunft bitten – oder, wenn sie bei einem der großen Wohnungsunternehmen wohnen, den Vermieter.

Die Umfrage läuft vom 1. März bis zum 16. April. Das Statistikreferat hofft, dass möglichst viele Mieter den Online-Fragebogen ausfüllen. Die Papierbögen versendet die Verwaltung darum erst nach den ersten Wochen. Für alle Angeschriebenen, die Fragen haben, richtet sie eine Hotline ein.

„Der Datenschutz wird bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Mietspiegelerhebung stets gewährleistet“, versichert die Stadtverwaltung schon vorab in einer Pressemitteilung. „Die Fragebögen werden ausschließlich in der Statistikstelle der Stadt Wolfsburg ausgewertet, und dort wird anschließend auch die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet.“

Mietspiegel könnte zu Mieterhöhungen führen

In der Vergangenheit hatte die Stadtverwaltung immer wieder davon abgeraten, einen Mietspiegel für Wolfsburg zu erstellen. Sie befürchtete, dass das Instrument zu steigenden Mieten führen könnte – wie zum Beispiel 2022 in Braunschweig.

Ein Problem: Altverträge mit oft günstigeren Mieten dürfen für den Mietspiegel nicht erfasst werden. Doch nun hat die Kommune keine Wahl mehr. Sie muss das Mietspiegelreformgesetz umsetzen.

Alle zwei Jahre kommt ein neuer Mietspiegel heraus

Der Mietspiegel ist nach seiner Einführung regelmäßig zu aktualisieren. Alle vier Jahre steht eine neue Erhebung an.

Nach den ersten zwei Jahren genügt eigentlich eine Anpassung anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Angesichts der aktuellen Preissteigerungen tendieren die Statistiker aber dazu, lieber eine kleinere Stichprobe zu nehmen und diese auszuwerten.

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