Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg weist auf die betreffenden Regelungen zum Schutz wildlebender Tiere hin. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe.

Hunde müssen in Wäldern und Gehölzen ab sofort und bis zum 31. März wieder an die Leine genommen werden. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg hin. Damit sollen Aufenthalts- und Rückzugsorte freilebender Tiere geschützt werden, heißt es.

Die Leinenpflicht gelte außerdem in einem jeweils 50 Meter breiten Schutzstreifen um Waldgebiete, Gehölze, Gewässer und Hecken. An diese Regelungen schließt sich ab 1. April ein niedersächsisches Gesetz an, so dass Hunde bis einschließlich 15. Juli angeleint werden müssen. Zur freien Landschaft gehörten neben Wälder und Freiflächen auch die dazugehörigen Wege und Gewässer – wie zum Beispiel die Bereiche um den Schillerteich, Detmeroder Teich (bis auf den dortigen Hundefreilauf), Neuen Teich, Krummen Teich und Kleinen Schillerteich.

Hier gilt überall die Leinenpflicht in Wolfsburg

Ganzjährig gelte die Leinenpflicht im Wendschotter Drömling, Barnbruch und Ilkerbruch. Ebenso gelte die Leinenpflicht im Allerpark (bis auf den eigens für Hunde eingerichteten Hundefreilauf am östlichen Ufer des Allersees). In der Porschestraße, auf dem Sara-Frenkel-Platz und auf dem Willi-Brandt-Platz seien Hunde generell an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht gelte außerdem bei Umzügen, Veranstaltungen, Festen und nach Eintritt der Dunkelheit. „Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können“, so die Stadt.

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