Wolfsburg. Die Demo gegen das Trinity-Werk und den Weiterbau der A39 darf nicht auf der Autobahn stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Die Fahrrad-Demo von „Stop Trinity“ darf am Sonntag nicht auf der von den Organisatoren geplanten Route stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage des Anmelders in letzter Instanz zurückgewiesen und mit dieser Entscheidung den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig von Donnerstag bestätigt.

Die Stadt Wolfsburg als zuständige Versammlungsbehörde hatte die Demo auf Grundlage einer Gefahrenprognose der Polizei Wolfsburg aufgrund von Sicherheitsbedenken auf der Autobahn untersagt und stattdessen eine Alternativroute auf Straßen entlang der A39 vorgeschlagen. Der Versuch, sich gerichtlich gegen diese Vorgabe zu wehren, ist mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nun endgültig gescheitert.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der der Redaktion vorliegt: „Die von den Antragstellern vorgetragenen Beschwerdegründe, auf deren Prüfung der Senat als Beschwerdegericht beschränkt ist(§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigen nicht eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung.“ Zwar falle die Fahrrad-Demo unstreitig unter den Schutz der Versammlungsfreiheit, doch könne die zuständige Behörde Beschränkungen verfügen, „um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren“.

Die Fahrrad-Demo von Braunschweig nach Wolfsburg richtet sich gegen den Bau des Trinity-Werks von Volkswagen in Warmenau und gegen den Weiterbau der A39 und findet dennoch statt – nur eben nicht auf der Autobahn. Edmund Schultz, Anmelder der Demo, hat kein Verständnis für die gerichtliche Entscheidung: „Wo sollen wir gegen den Weiterbau der A39 demonstrieren, wenn nicht auf eben dieser Autobahn? Es geht um ein starkes Symbol für Klimaschutz im Verkehrssektor.“

Die Fahrraddemo findet statt – aber nicht auf der Autobahn

Eine Sprecherin der Initiative „Verkehrswende statt Antriebswende“ ergänzt in einer Stellungnahme: „Die Behörden nennen im Wesentlichen erhöhte Unfallgefahr als Grund für das Autobahnverbot. Wir auch! Unfälle passieren dann, wenn Autos fahren und nicht, wenn es mal eine autofreie Pause gibt.“

Die Demo am Sonntag, 13. November, wird also stattfinden, allerdings auf einer alternativen Route. „Wir fahren auf jeden Fall. Wir hatten auf eine versammlungsfreudige Entscheidung des Gerichts gehofft, aber natürlich werden wir nicht mit Gewalt auf die Autobahn fahren“, so Edmund Schultz gegenüber unserer Redaktion.

Das Gericht hat den Beginn der Fahrraddemo von 10 auf 11 Uhr umverfügt – mit Verweis auf das Feiertagsgesetz: Sonntag ist Volkstrauertag, einer der „stillen Feiertage“. Auch in diesem Punkt hat das Oberverwaltungsgericht die Auflagen der Stadt Wolfsburg bestätigt.

Auftakt-Kundgebung um 11 Uhr in Gliesmarode

Edmund Schultz kündigt an: „Wir planen nun, die Auftaktkundgebung um 11 Uhr in Gliesmarode am Abzweig der Hordorfer Straße von der Berliner Heerstraße abzuhalten.“ So sei es trotz der Verfügung möglich, noch rechtzeitig vor Anbruch der Dunkelheit am Zielort, der Dauermahnwache „Stop-Trinity“ bei Warmenau in Wolfsburg anzukommen. Es werde also keine Kundgebung um 10 Uhr am Kohlmarkt geben: „Wir werden aber dort sein, um die abzuholen, die dort warten. Wir starten still und leise, jeder für sich und nicht als Versammlung, damit wir nicht gegen die Auflagen verstoßen“, so der Plan.

Die Demo richtet sich einerseits gegen den Bau der geplanten Trinity-Fabrik von VW bei Warmenau. Außerdem wird der weitere Ausbau der A39 abgelehnt und eine angesichts des Klima-Notstands eine rasche Verkehrswende gefordert.

Die Demo-Anmelder schreiben: „Der Weiterbau der A39 steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung des Volkswagen-Standortes und wird derzeit von Volkswagen stark forciert. Für eine Anbindung von Volkswagen nach Norden, vor allem nach Bremerhaven, soll das größte nicht von Autobahnen zerschnittene Gebiet Deutschlands nun auch angetastet werden. Der Bau einer neuen Autofabrik und die Produktion von noch mehr Autos würde den Weiterbau der A39 auch stärker forcieren“, kritisieren die Demo-Anmelder auf ihrer Internetseite.

Mehrere Zwischenkundgebungen sind geplant

Nach der Auftaktkundgebung in Gliesmarode soll es weitere Zwischenkundgebungen bei Flechtorf und weiter im Norden auf einer Brücke über den Mittellandkanal geplant sowie in den Ortschaften Warmenau, Kästorf und Brackstedt, die das Gelände des Trinity-Werks einkreisen. Die Abschlusskundgebung soll wie geplant bei der Mahnwache auf dem Trinity-Gelände stattfinden.

Die Organisatoren der Demo planen mit dem Abschluss der Demo um 19 Uhr. Angemeldet wurden 250 Teilnehmer und Teilnehmerinnen. „Wir mobilisieren weiter und hoffen, dass sich möglichst viele Menschen unserem Protest anschließen“, so Schultz.

Für die Polizei hätte die Begleitung einer Demo über die Autobahn ein enormer logistischer und personeller Kraftakt dargestellt. Eine Absperrung der Autobahn in beide Richtungen über mehrere Stunden wäre zudem – trotz Feiertag – mit Verkehrsbehinderungen verbunden gewesen. Bei früheren Demo-Anmeldungen auf Autobahnen hatten Verwaltungsgerichte festgestellt, dass durch die entstehenden Staus auf der Schnellstraße eine hohe Unfallgefahr produziert werde. Daher lehnten sie die Autobahndemos ab. Jedoch stellte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klar, per se seien solche Demos nicht verboten.

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