Wolfsburg. Bei ihren Kontrollen an vier Tagen erwischte die Polizei mehr als 100 Radlern, Autofahrer und E-Scooter-Fahrer bei ihren Delikten.

An der diesjährigen Woche der Verkehrssicherheit beteiligten sich auch die Fahrradcops der Polizei Wolfsburg. Zwischen Montagvormittag, 8 Uhr, und Donnerstagnachmittag, 16 Uhr, waren täglich bis zu fünf Beamte auf ihren dienstlichen Fahrrädern in der Wolfsburger Innenstadt unterwegs. Dabei ging es den Polizeikommissaren um die Themen Ablenkung, aber auch Überwachung der vorgegebenen Fahrtrichtungen, Fahren in verkehrsberuhigten Bereichen, allgemeine Regeln der Straßenverkehrsordnung und verkehrstechnische Ausstattung von Fahrrädern Pedelecs oder E-Scootern.

Mehr als 100 Verstöße haben die Fahrradcops in Wolfsburg registriert.
Mehr als 100 Verstöße haben die Fahrradcops in Wolfsburg registriert. © Polizei Wolfsburg

Insgesamt stellten die Cops folgende Verstöße fest: 2 Radfahrer und 2 Autofahrer benutzten während der Fahrt das Mobiltelefon, 5 Radfahrer fuhren unter Benutzung von Kopfhörern, 17 Autofahrer missachteten das Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“. Insgesamt verstießen 50 Radfahrer und 19 Fahrer von E-Scootern gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung. In der Fußgängerzone in der Porschestraße hielten sich 8 Radfahrer und 2 E-Scooterfahrer nicht an das Fahrverbot für Radfahrer. 4 Radfahrer überfuhren Ampeln bei Rot, 3 E-Scooter-Fahrer hatten ihr Fahrzeug nicht pflichtversichert. 17 Autofahrer waren nicht angeschnallt und werden in der Folge schriftlich verwarnt werden.

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Polizei appelliert an gegenseitige Vorsicht im Straßenverkehr

In einem Fall beschlagnahmten die Fahrradcops ein Pedelec, da der Besitzer es so manipuliert hatte, dass es schneller als erlaubt war. Damit wurde das Fahrzeug Zulassungs- und möglicherweise sogar führerscheinpflichtig. Hier soll ein Gutachter entscheiden, wie das manipulierte Gefährt zukünftig einzuordnen ist.

Polizeikommissar Jan Höltje, Einsatzleiter und Themenverantwortlicher der Polizei Wolfsburg: „Der Bereich der Radfahrenden (Fahrräder, Pedelecs, E-Scooter) ist kein rechtsfreier Raum. Auch und insbesondere diese Verkehrsteilnehmer müssen sich zu ihrem eigenen Schutz an Verkehrsvorschriften halten. Diese Gruppe der Verkehrsteilnehmer gehört, wie auch die Fußgänger, zu den schwächsten im Straßenverkehr. Daher empfiehlt die Polizei unter anderem immer wieder das Tragen eines Fahrradhelms. Gegenseitige Vorsicht und Rücksicht funktioniert nur dann, wenn sich alle daran halten. Das gilt auch für das Bewusstsein, als Nutzer eines E-Bikes oder E-Scooter, dass ich schneller als bislang gewohnt im Straßenverkehr unterwegs bin und mich andere Verkehrsteilnehmer, etwa Autofahrer nicht oder noch nicht wahrgenommen haben.“