Wolfsburg. Sportstudios müssen Mitgliedern Beiträge aus Corona-Lockdowns erstatten. Was die Entscheidung des BGH für Wolfsburger Studio-Betreiber bedeutet.

Es war eine dramatische Situation für alle Fitnessstudio-Betreiber – und für manche kommt nun noch das dicke Ende: Als die Corona-Pandemie im März 2020 auch Wolfsburg erreichte, mussten im ersten Lockdown alle Sportstätten schließen. Ebenso wie im zweiten, noch viel längeren Lockdown. Doch nicht alle Studios erstatteten ihren Mitgliedern die während der Schließung abgebuchten Beiträge. Dazu hat der Bundesgerichtshof nun eine klare Ansage gemacht.

Der BGH entschied am Mittwoch: Hatte ein Studio wegen Corona geschlossen, muss es den Mitgliedern die für diesen Zeitraum gezahlten Beiträge erstatten. Der Vertrag dürfe nicht stattdessen einfach wegen „Störung der Geschäftsgrundlage“ verlängert werden.

Kläger aus Niedersachsen bekam vor Bundesgerichtshof Recht

Im konkreten Fall aus Niedersachsen war es so, dass das Studio weder Beiträge zurückzahlen noch einen Gutschein ausstellen wollte. Stattdessen sollte das Mitglied eine Trainingszeit-Gutschrift erhalten, de facto eine Vertragsverlängerung. Was der Kläger aber nicht wollte – und Recht bekam.

Allerdings haben die Wolfsburger Fitnesscenter-Betreiber – ob nun private oder die großen Sportvereine – offenbar durchweg von vornherein im Sinne der Kunden gehandelt und ihren Mitgliedern die Beiträge erst gar nicht abgebucht oder später erstattet. Trotz der großen finanziellen Nöte und extremen Unsicherheit. Jedenfalls war das die Aussage aller, mit denen unsere Zeitung zu dem Thema sprach.

Treue Mitglieder unterstützten ihr Sportstudio in Lockdowns freiwillig

So wie von Elena Wächter, Inhaberin des Damensportstudios „Lady Life“: „Wir wollen zufriedene Mitglieder.“ Daher habe man im ersten Lockdown zunächst noch abgebucht, dann aber nicht mehr – und Gutscheine für zu viel gezahlte Beiträge ausgestellt. „Im zweiten Lockdown haben wir dann gar keine Beiträge mehr abgebucht.“

Allerdings betonte die Detmeroder Studio-Betreiberin, dass es viele treue Mitglieder gegeben habe, die freiwillig weitergezahlt hätten. „Dafür sind wir dankbar, dass die Mitglieder uns unterstützt und so über Wasser gehalten haben.“ Denn aufgrund der Corona-Beschränkungen seien viele Mitglieder weggegangen.

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Wolfsburger Fitnessstudio-Betreiber berichten von solidarischen Mitgliedern

Auch Barbara Andreas sprach von Mitgliedern, die freiwillig weitergezahlt hätten. „Wir sind ein alteingesessenes Studio, nächstes Jahr haben wir 40-jähriges Bestehen. Das Gros unserer Mitglieder hat weitergezahlt und gesagt: ,Wir wollen, dass ihr überlebt.’ Daher waren wir auf der glücklichen Seite“, verriet die Inhaberin des Sportstudio Wolfsburg in Westhagen, das sie mit ihrem Mann Peter Andreas führt. Wer das nicht wollte, habe die Beiträge zurückgebucht bekommen.

Von solidarischen Mitgliedern berichtete auch Geschäftsführer Thomas Ballin vom Injoy in der Innenstadt. Viele hätten die weitere Abbuchung gewollt und gesagt: „Wir wollen, dass es euch auch nach der Krise noch gibt.“ Doch man habe einheitlich von vornherein gesagt: „Wir buchen nicht ab.“

Wolfsburger Großsportvereine machten in Lockdowns Alternativ-Angebote

Allerdings sei die Situation schwierig gewesen: „Damals stand ja noch die Frage im Raum: Wie werden wir überhaupt unterstützt? Wir hatten insgesamt fast acht Monate Lockdown.“ In jedem Fall habe das BGH-Urteil große Relevanz für die ganze Branche, prophezeite Ballin: „Wer für Beitragserstattungen nichts zurückgelegt hat, für den gibt es die Krise nach der Krise.“

Quasi kein Thema ist das Karlsruher Urteil auch für den VfB Fallersleben, einen der Wolfsburger Großsportvereine, die auch Fitnesscenter betreiben: „Wir hatten den Mitgliedern freigestellt, sich von den Zusatzbeiträgen fürs VfB Fit freistellen zu lassen“, sagte Vorsitzender und Geschäftsführer Nicolas Heidtke. „Aber die meisten haben weitergemacht – denn wir haben ja trotz Schließung viel angeboten.“ Online-Kurse und Draußen-Angebote beispielsweise.