Wolfsburg. Erst vor wenigen Tagen sind drei Fahrer kontrolliert worden, von denen einer Drogen konsumiert hatte. Die anderen hatten Alkohol getrunken.

In der letzten Zeit gebe es vermehrt Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahren von
E-Scootern
, teilt die Polizei mit – vom Gebrauch nicht zugelassener und versicherter E-Roller über das Nutzen durch zwei Personen bis hin zum Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss.

Erst vor wenigen Tagen sind nach Angaben der Polizei drei Fahrer kontrolliert worden, von denen ein 29-Jähriger Drogen konsumiert hatte. Die beiden anderen hatten vor Fahrtantritt Alkohol getrunken; der höchste Wert lag bei 1,66 Promille.

Diese Regeln gelten für die Nutzung von E-Scootern

In den vergangenen Monaten sei eine Zunahme der Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu erkennen. Der Sachbearbeiter Einsatz und Verkehr der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt mahnt: „Das Fahren von E-Scootern unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stellt kein Kavaliersdelikt dar. Es handelt sich genauso wie ein PKW um Kraftfahrzeuge. Je nach Höhe des Alkoholwertes beziehungsweise entsprechenden Ausfallerscheinungen oder gar Gefährdungen Dritter sind Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeigen die Folge.“ Folgende Regeln gelten: Das Mindestalter beträgt 14 Jahren, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Es besteht Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht. Nur eine Person darf auf dem E-Scooter fahren. Grundsätzlich sind Radwege zu nutzen. Kein Handygebrauch während der Nutzung. Die Promillegrenzen gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen.