Wolfsburg. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht von niederen Beweggründen aus.

Drei Monate nach der Messerattacke auf eine 45-Jährige in der Wolfsburger Nordstadt hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben. Sie wirft dem 47-jährigen Beschuldigten vor, er habe nicht akzeptieren wollen, dass sich seine Lebensgefährtin von ihm scheiden lassen. Er habe sich von ihr verraten gefühlt und sie deshalb töten wollen. Dies soll der Angeklagte im Verlauf der Ermittlungen erklärt haben, weshalb die Staatsanwaltschaft vom Mordmotiv der niederen Beweggründe ausgeht.

Die Tat ereignete sich Pfingstmontag. Der Angeklagte habe aus der gemeinsamen Wohnung seine Sachen holen wollen, bevor er in sein Heimatland, die Ukraine, zurückreisen wollte. Er sei dann aber mit der Frau in Streit geraten und habe zum Messer gegriffen. Zeuge der Tat wurde die gemeinsame, zehn Jahre alte Tochter. Die Frau starb zwei Tage später an ihren lebensgefährlichen Verletzungen. Lokalteil