Wolfsburg. Das Verwaltungsgericht Braunschweig entscheidet über eine Klage des Klinikums Wolfsburg gegen das Niedersächsische Sozialministerium.

. Das Klinikum Wolfsburg besitzt seit 2005 eine Abteilung für Neurotraumatologie und Wirbelsäulenchirurgie. Das Behandlungsspektrum soll ausgeweitet und die Abteilung aufgewertet werden zu einer Klinik für Neurochirurgie. Wolfsburger Patienten könnte dann eine Vollversorgung vor Ort angeboten werden, das Klinikum würde im Wettbewerb mit (privaten) Mitbewerbern besser dastehen. Einen Antrag des Klinikums lehnte das Sozialministerium im Sommer 2017 jedoch ab. Das Klinikum klagte. Nun wird der Fall am 27. März vor dem Verwaltungsgerichts Braunschweig verhandelt.

In einer Neurochirurgie werden Erkrankungen und Verletzungen des Gehirns, des Rückenmarks, der Wirbelsäule und des Nervensystems operativ behandelt. Das Klinikum Wolfsburg beantragte 2015, die Abteilung ausbauen zu dürfen. Anvisiert ist laut Auskunft von Direktor Wilken Köster eine Station mit 28 Betten. „Im Vergleich mit anderen Neurochirurgien in Niedersachsen wäre das eine kleine Station.“