Wolfsburg. . Der Verteidiger plädiert auf vier Jahre. Im Alkoholrausch hatte ein Mann seine Frau schwer verletzt.

Im Landgerichtsprozess um die Prügelattacke im Alkoholrausch eines 63-jährigen Vorsfelders auf seine Frau (65), sprachen Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung am Dienstag ihre Plädoyers. Dem Mann wird versuchter Totschlag vorgeworfen, an die Tat konnte sich der Angeklagte an den ersten Prozesstagen jedoch nur noch lückenhaft erinnern.

Das Opfer, das am Dienstag seinen 65. Geburtstag feierte – gleichzeitig der dritte Hochzeitstag des Paares – fehlte im Gericht. Zu tief sitzt der Schock des vorangegangenen Prozesstages, an dem sie ihren Noch-Mann erstmals seit der Tat am 29. Juni dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung wiedersah. Anwalt Klaus Peinecke, Vertreter der Nebenklage, sagte: „Meiner Mandantin geht es relativ schlecht. Sie ist belastet, retraumatisiert und erschüttert nach dem Wiedersehen mit ihrem Mann.“ Kurzum: Erste Staatsanwältin Silke Schaper legte ihre Forderung für das Strafmaß hoch an. Für sie liege versuchter Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor. Sieben Jahre Freiheitsstrafe halte sie für Tat-angemessen, zudem sei die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen. Denn: „Wird sein Alkoholhang nicht bekämpft, wird es weitere Gewaltexzesse geben.“ Mehr noch: Die Erste Staatsanwältin forderte einen Vorwegvollzug von drei Jahren.