Wolfsburg/Stuttgart. Es geht um E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern sowie einen Brief der Bosch-Rechtsabteilung an VW.

Das Landgericht Stuttgart entscheidet am Freitag (11.00 Uhr) über die Frage, ob der Zulieferer Bosch bei der juristischen Aufarbeitung des VW-Diesel-Skandals die Herausgabe von Unterlagen verweigern darf. Konkret geht es um E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern sowie einen Brief der Bosch-Rechtsabteilung an VW. Die Kläger wollen, dass Bosch die Unterlagen herausgibt, der Zulieferer weigert sich bislang.

Der Richter hatte zuletzt dahin tendiert, dass Bosch sich dabei nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Am Freitag will er nun seine Entscheidung verkünden. Die von VW-Anlegern initiierten Verfahren richten sich nicht gegen den Zulieferer, sondern gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Rolle von Bosch ist nur ein Nebenaspekt in dem Rechtsstreit. Der Porsche SE und VW selbst werfen die Anleger vor, sie hätten die Märkte zu spät über das Dieseldrama informiert - was diese zurückweisen. dpa