Wolfenbüttel. Wolfenbüttels Kreistag hat den Ausbau der K 513 vorerst abgelehnt. Der ist nötig für die Rückholung von Atommüll aus der Asse II.

Das Kreistagsinformationssystem hat Verwirrung um eine Abstimmung im Kreistag Wolfenbüttel verursacht. Konkret geht es um die Vereinbarung über den Ausbau der Kreisstraße 513 als Voraussetzung für die Rückholung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Hierbei wurde nicht die korrekte Abstimmungsvorlage angezeigt. Das hat auch dazu geführt, dass sich in unsere Berichterstattung über diesen Tagesordnungspunkt ein Fehler eingeschlichen hat.

Zwar fasste der Kreistag zu diesem Punkt einen einstimmigen Beschluss, so wie wir es berichtet haben. Aber es stand nicht die für die Öffentlichkeit zugängliche Verwaltungsvorlage aus dem Kreistagsinformationssystem zur Abstimmung, sondern ein zuvor im nicht öffentlich tagenden Kreisausschuss gefasster Beschluss. Das wurde aber der Kreistagssitzung so nicht deutlich gemacht.

Da es nach Auskunft des Berichterstatters Norbert Löhr (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft, noch keine klaren Antworten der Bundesgesellschaft für Endlagerung zu den im Fachausschuss aufgenommenen Fragen gegeben habe, wird der Kreistag einer Vereinbarung mit der BGE über den Ausbau der Straße vorerst nicht zustimmen. Der Beschlusstext im Kreistag, der nur den Kreistagsmitgliedern bekannt war, lautete dementsprechend: „Der Kreistag lehnt den Abschluss einer Vereinbarung über den Ausbau der K 513 ab, so lange die im Fachausschuss aufgeworfenen Fragen von der BGE nicht nachvollziehbar beantwortet sind.“

Asse II: Vor Zustimmung zu Straßenausbau sollen offene Fragen geklärt werden

Zu den offenen Fragen, die für den Kreistag Grundlage für eine Zustimmung zum Ausbau der Kreisstraße darstellen, gehört unter anderem, dass der Abtransport rückgeholter radioaktiver Abfälle über die Kreisstraße 513 explizit ausgeschlossen wird. Eine Sperrung der Straße soll es auch nicht geben. Die dauerhafte Durchlässigkeit der K 513 zwischen Remlingen und Groß Vahlberg soll gewährleistet bleiben.

Außerdem sollen Alternativen zur Einmündung der K 513 auf die K 20 oder direkt auf die Bundesstraße 79 betrachtet werden, um die Anlieger der K 20 im nordwestlichen Bereich von Remlingen vor Lärm und Erschütterungen aufgrund des stark steigenden Lkw-Verkehrs zu schützen. Eine weitere Bedingung ist der Bau eines kombinierten Fuß- und Radweges. Zwischen Straße und Radweg soll ein Grünstreifen angelegt werden, um die Strecke für den Fahrradverkehr attraktiv zu halten. Zudem soll rechts und links der Fahrbahn eine Baumreihe geschaffen werden.

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Nun ist die BGE am Zug. Sie muss sich zu den offenen Fragen äußern, damit die Verhandlungen mit dem Kreis über den Ausbau der Kreisstraße 513 von Remlingen bis zum geplanten neuen Schacht 5 mit einer Vereinbarung zu Ende gebracht werden können. Die in der Kreistagsvorlage angeheftete Vereinbarung reicht dem Kreistag derzeit noch nicht aus.

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