Wolfenbüttel. In Wolfenbüttel gingen fünf Autos in Flammen auf. Wer kommt für den Schaden auf? Das rät der Versicherungsfachmann.

Es ist ein schrecklicher Gedanke, aus dem Fenster zu schauen und das eigene Auto, das man gerade noch vor der Haustür zum Parken abgestellt hatte, als ausgebranntes Wrack vorzufinden. Die Polizei hatte nach der Brandserie von Samstagmorgen alle Brandorte beschlagnahmt. Sie wurden mit rot-weißem Trassierband, auf dem „Feuerwehr Sperrzone“ steht, abgesperrt. Was müssen die Opfer der ausgebrannten Autos nun beachten?

Das rät der Sachverständige der Öffentlichen Versicherung Braunschweig den Opfern der Brandserie in Wolfenbüttel

Wir sprachen mit Thorsten Preiß, Abteilungsleiter für Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtschaden bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Er sagt: „Nach meiner Lebenserfahrung, und ich bin nun schon 40 Jahre im Dienst, ist ein technischer Defekt bei den Fahrzeugen wohl auszuschließen. Denn dass fünf Fahrzeuge auf einmal gebrannt haben, ist schon merkwürdig. Also gehen wir mal von Brandstiftung aus.“ Am Dienstag hat die Polizei nun mitgeteilt, dass es sich um vorsätzliche Brandlegung gehandelt habe.

Wenn die Versicherung den Verursacher des Feuers kennen würde, könnte sie versuchen, Schadensersatz von ihm zu bekommen. Für die Opfer der Brandserie sei nun aber wichtig, dass auf jeden Fall eine Teilkasko-Versicherung ausreichend ist. Die Teilkasko gebe es mit und ohne 150 Euro Selbstbeteiligung. „Sie deckt die Brandschäden am Fahrzeug ab. Und es gibt auch keine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt“, verdeutlicht Preiß.

Die Entsorgung der Autowracks gehöre mit zur Leistung der Teilkasko. Die obere Grenze der Leistung, die die Versicherung zahle, sei der Wiederbeschaffungswert der Autos. „Also das, was das Auto noch vor dem Schadenseintritt wert war“, sagt Preiß. Allerdings müssten die Fahrzeuge vom Versicherer vorher begutachtet werden.

Die Fahrzeuge müssen nach der Freigabe durch die Polizei von der Versicherung begutachtet werden

Viele wissen, dass sie zum Beispiel nach einem Wildunfall zur Schadensschnellmeldestelle nach Braunschweig fahren können. Das wird im Fall der ausgebrannten Autos aber nicht mehr möglich sein. Alle Fahrzeuge waren – wie auf den Fotos zu sehen war – im hinteren Bereich durch das Feuer vollständig zerstört worden. Sämtliche Fahrzeuge dürften somit nicht mehr fahrbereit sein. „Die Gutachter machen auch Hausbesuche“, versichert Preiß.

Allerdings müssten die Fahrzeuge vor der Begutachtung von der Polizei erst freigegeben werden. Die Freigabe der Fahrzeuge sei inzwischen erfolgt, teilte die Polizei auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig nehme nun die weiteren Ermittlungen auf.

Die Polizei sucht Zeugen: (05331)9330.