Wolfenbüttel. Seit dem 5. März galt die Maßnahme nach einem Geflügelpest-Fall. Der Landkreis empfiehlt weiterhin, das Geflügel im Stall zu halten.

Seit Donnerstag ist die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Wolfenbüttel aufgehoben. Die Veterinärabteilung des Landkreises empfiehlt als Sicherheitsmaßnahme aber weiterhin, Geflügel im Stall zu halten, heißt es in einer Mitteilung.

Seit dem 5. März galt die Stallpflicht im Landkreis, nachdem ein Fall von Geflügelpest aufgetreten war. Aufgrund der aktuellen Risikobewertung im Landkreis Wolfenbüttel wird diese nun aufgehoben.

Grundsätzlich ist die Freilandhaltung wieder gestattet

Die Freilandhaltung von Hausgeflügel in Ausläufen ist somit grundsätzlich wieder gestattet. Weiterhin können mit der Geflügelpest infizierte Wildvögel Hausgeflügelbestände anstecken. Daher sollte Geflügel weiterhin im Stall oder in vor Wildvögeln geschützten Auslaufen gehalten werden. Die bekannten Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen sind weiter einzuhalten.

Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter-und Tränkestellen des Hausgeflügels haben. Eine Tränkung der Geflügelbestände darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang hatten. Weitere Infos: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.