Remlingen. Zum Gedankenaustausch über die Rückholungsplanung für den Atommüll aus der Asse trafen sich Vertreter der BGE mit Vertretern der Bürger.

Auch ohne Sitz in der Asse-Begleitgruppe, aus der sich die Asse-Initiativen vor einigen Monaten zurückgezogen haben, haben die Vertreter der Asse-Initiativen eine Möglichkeit gefunden, sich über die Rückholung des Atommülls aus dem maroden Salzbergwerk Asse II mit dem Betreiber des Bergwerks auszutauschen. Bereits zum vierten Mal fand am Dienstagabend ein Gedankenaustausch zwischen Vertretern der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sowie Vertretern der Asse-Bürgerinitiativen und der zivilgesellschaftlichen Vertretung der Asse-Begleitgruppe in der Asse-Infostelle in Remlingen statt. Der umfangreiche Themenkatalog wurde in zweieinhalb Stunden abgearbeitet.

Neue Mitarbeiter: Zunächst erläuterte Dr. Thomas Lautsch aus der Geschäftsführung der BGE die neuesten Entwicklungen in der für die Asse zuständigen BGE. So wird die Zahl der Mitarbeiter, die sich direkt mit der Rückholung des Atommülls beschäftigt, durch Neueinstellungen verdoppelt. Fünf Gruppen mit jeweils acht Mitarbeitern werden sich künftig mit diesem Thema intensiv beschäftigen. Eine der Hauptaufgabe dieser Mitarbeiter wird die Vorlage der Konzeptplanung für die Rückholung sein, die in der zweiten Hälfte des Jahres vorgelegt werden soll. Außerdem werden die Strukturen in der neuen Gesellschaft so aufbereitet, dass am Ende des Jahres jeder Mitarbeiter weiß: „Wer hat wem was zu sagen.“ Die BGE will zudem frühzeitig den Kontakt zu den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden suchen, um Konzepte gemeinsam abzustimmen. Das erspare Reibungsverluste. In die Rückholungsplanung müssen unter anderem das Landesbergamt, das Niedersächsische Umweltministerium sowie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit als Aufsichts- und Genehmigungsbehörden eingebunden werden. Lautsch ging auch auf mögliche Klageverfahren gegen die Rückholungspläne ein. Den Ausgang der Klageverfahren gegen erteilte Genehmigungen könne man aus Zeitgründen nicht abwarten. Er empfehle deshalb der BGE, ins Risiko zu gehen und weiter die Rückholung voranzutreiben und nicht den Ausgang von Gerichtsverfahren abzuwarten.