Wolfenbüttel. Fünf Jahre muss der Wolfenbütteler ins Gefängnis, der mit einer scharfen Schusswaffe, auf zwei Cremlinger Polizisten abgedrückt hatte.

Dieses Urteil – ausgesprochen für den versuchten Totschlag, für Bedrohung und den unerlaubten Waffenbesitz – verkündete am Montag Ralf-Michael Polomski, Vorsitzender Richter der 9. Kammer des Schwurgerichts am Landgericht Braunschweig. Die Kammer kam nicht ganz der Forderung von Staatsanwältin Silke Schaper nach, die für den Mann eine Gesamt-Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten für angemessen hielt. Verteidiger Andreas Zott hatte in seinem Plädoyer vor vier Tagen keinen konkreten Strafantrag für seinen Mandanten ausgesprochen.

Dass sich an jenem Sonntagabend im September am Berliner Ring in Schöppenstedt kein Schuss aus der Waffe löste, war Zufall. Altes, inzwischen verharztes Waffenfett am Schlagbolzen verhinderte die Auslösung. „Sie haben billigend den Tod zweier Polizeibeamter in Kauf genommen“, stellte Polomski fest. Die Beamten hielten sich zum Zeitpunkt der Tat zur Aufnahme eines Strafantrags auf dem Grundstück eines Ehepaares auf, das – im Prozess wurde die Zufälligkeit betont – eine Stunde zuvor auf der Landstraße von Bansleben nach Schöppenstedt von eben jenem 57-Jährigen mit derselben Schusswaffe bedroht worden war.