Wolfenbüttel. . Für Verwirrung sorgte der Radweg entlang der Ahlumer Straße in Wolfenbüttel. Er ist nicht ausgeschildert. Es besteht keine Benutzungspflicht.

Für Unverständnis sorgte ein Einsatz der Wolfenbütteler Polizei bei einer Mutter. Ihr Sohn sei von der Polizei gestoppt worden, als er auf dem Radweg an der Ahlumer Straße Richtung Innenstadt gefahren sei, berichtet sie. Auf dem rot gepflasterten Streifen sei der Junge unterwegs gewesen. Der Polizist habe ein Verwarngeld von zehn Euro verlangt und dem Jungen vorgehalten, dass er unerlaubt auf einem Gehweg gefahren sei. Die Stadt habe versäumt, den Weg mit einem Schild als Radweg zu kennzeichnen. Somit sei radeln dort verboten.

Im Anschluss soll der Junge den Polzisten gefragt haben, ob er nun auf der Straße weiterfahren solle. Daraufhin habe der Beamte angeraten, aus Sicherheitsgründen nicht die Straße zu benutzen.