Wolfenbüttel. . Eltern von Kindern, die keinen Kindergartenplatz bekommen haben, will der Landkreis die Kosten für die Tagespflege ersetzen.

Bekanntlich ist der Besuch von Kindern ab drei Jahren in Kindertagesstätten inzwischen kostenfrei für die Eltern. Es werden also keine Kindergartengebühren mehr verlangt. Aber wie sieht es mit Kindern aus, die sich in einer Tagespflege befinden? Das sind nach Angaben der Landkreisverwaltung derzeit 130 Kinder, von denen aber nur drei Kinder eine Tagespflege in Anspruch nehmen, weil sie keinen Kindergartenplatz erhalten haben. Diese Zahlen teilte Petra Weitzen vom Jugendamt den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses des Landkreises mit.

Um die Eltern von Kindern ab drei Jahren in Tagespflege gleich zu stellen mit den Eltern von Kindern ab drei Jahren, die Kindertagesstätten besuchen, musste nun die Satzung zur Förderung in der Tagespflege vom Landkreis geändert werden. Künftig sollen die Eltern, die auf eine Tagespflege zurückgreifen müssen, weil sie keinen Kindergartenplatz erhalten haben, ihre Kosten vom Landkreis erstattet bekommen. Das sieht die veränderte Satzung vor, die vom Jugendhilfeausschuss einstimmig empfohlen wurde. Der Kreistag muss dieser Satzung am 19. November noch zustimmen, damit sie rückwirkend zum 1. August 2018 in Kraft treten kann.