Wolfenbüttel. Feuerwehrleute können künftig bis zum Alter von 67 Jahren Dienst leisten. Sie müssen es aber nicht.

Die Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute in Niedersachsen wird von 63 auf 67 Jahre angehoben. Der Landtag in Hannover hat der entsprechenden Anpassung des Brandschutzgesetzes zugestimmt. „Ich habe nichts gegen diese Anhebung“, sagt Wolfenbüttels Kreisbrandmeister Tobias Thurau, aber: „Jeder Feuerwehrmann kann für sich entscheiden, ob er bis zum Alter von 67 Jahren aktiven Dienst leisten will oder nicht.“

Aus eigener Erfahrung weiß Thurau, dass in diesem Jahr schon Feuerwehrkameraden im Alter von 63 Jahren in die Altersgruppe versetzt worden seien, die gern noch weiter im aktiven Dienst geblieben wären. „Besonders wertvoll an ihnen ist ihr umfangreiches Fachwissen und ihre Erfahrung, die sie insbesondere in die örtliche Einsatzleitung und in die technische Einsatzleitung des Landkreises einbringen können“, verdeutlicht der Kreisbrandmeister. Aber wie jede Medaille zwei Seiten hat, so sieht auch Thurau, dass die Belastung der Feuerwehrleute mit zunehmenden Alter nicht einfacher wird.