Berlin. Der Wirtschaftsminister räumt beim Gebäudeenergiegesetz Fehler ein – und entschuldigt sich. Der Opposition geht das nicht weit genug.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zeigt sich selbstkritisch in Bezug auf das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bei einem Bürgergespräch am Wochenende in Berlin im Rahmen der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Geburtstag des Grundgesetzes räumte der 54-Jährige ein, dass er mit den Maßnahmen zum Heizgesetz über das Ziel hinausgeschossen sei. „Ich bin zu weit gegangen“, sagte Habeck. Der Gegendruck zum Gesetz sei sofort dagewesen, so der Vizekanzler weiter.

„Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz, also wie heizen wir in Zukunft, war ja auch ehrlicherweise ein Test, wie weit die Gesellschaft bereit ist, Klimaschutz – wenn er konkret wird – zu tragen.“ Kritik an Habecks Aussagen gab es aus der Unionsfraktion. Andreas Jung, stellvertretender CDU-Bundesvorsitzender und Sprecher der Unionsfraktion für Klimaschutz und Energie, warf Habeck mangelnde Glaubwürdigkeit vor. „Die Selbstkritik bringt nur etwas, wenn der Fehler richtig analysiert und dann vor allem korrigiert wird“, sagte er dieser Redaktion.

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Er forderte, dass die Bundesregierung das Heizungsgesetz zurücknehmen müsse. „Nur dann ist das glaubwürdig und nur so kann das durch den falschen Ansatz verloren gegangene Vertrauen zurückgewonnen werden“, so Jung weiter. Zum Jahreswechsel war das GEG in Kraft getreten. Zuvor wurde monatelang erbittert darüber diskutiert – sowohl in der Ampel-Fraktion wie auch am Stammtisch, auf Wochenmärkten oder Zuhause.

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Gebäudeenergiegesetz – Kritik an hohen finanziellen Belastungen

Im Mittelpunkt der Kritik standen die hohen finanziellen Belastungen für Eigenheimbesitzer und Mieter, die für den Heizungstausch aufkommen sollen. Bereits vor Inkrafttreten musste das Gesetz mehrfach angepasst werden und wurde letztendlich in einer abgeschwächten Form verabschiedet.

Das Gebäudeenergiegesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen des neuen Gesetzes greifen aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.

Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen – also zum Beispiel eine Wärmepumpe.

Habeck: Heizungsgesetz bringt Deutschland auf Kurs bei Klimazielen

Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen.

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Habeck sagte nun, man sei so weit gegangen, wie man konnte, ohne einen Komplettabsturz des Klimaschutzes zu riskieren. Das Gesetz in seiner jetzigen Form nannte Habeck „gut“ und erklärte, dass es Deutschland mit Blick auf die Klimaschutzziele bis 2030 auf Kurs bringen werde.