Berlin. Förderprogramme machen Kredite für das Kaufen oder Sanieren von Häusern günstiger. Welche Gelder gibt es – und was ist zu beachten?

  • Viele Hausbesitzer müssen sich mit der energetischen Sanierung ihrer Immobilie beschäftigen
  • Grund dafür sind oftmals gesetzliche Regelungen oder aber auch Kostengründe
  • Denn vor allem in Altbauten ist die Heizung und auch die Dämmung nicht mehr zeitgemäß. Der Staat hilft mit vielen Förderungen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor

Hohe Zinsen und teure Immobilienpreise machen den Hauskauf immer schwieriger. Hinzu kommen die immer höheren Anforderungen an die Energieeffizienz von Häusern, die viele potenzielle Käufer und Hausbesitzer verunsichern. Dabei gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, mit denen man Kosten und Geld sparen kann. Welche das sind und was man bei der Beantragung beachten muss – die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Das Haus energetisch sanieren – wer sagt, was zu tun ist?

Will man sein Haus – egal ob schon seit Jahren im Besitz oder gerade neu gekauft – energetisch sanieren, kann das erstmal überfordern. Licht ins Dunkel bringen Fachleute. Wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel nach der Sommerpause so beschlossen, wie die Regierungskoalition es bislang vorsieht, wird die Beratung beim Einbau von neuen Heizungen ab dem kommenden Jahr sogar Pflicht. Helfen sollen dann Schornsteinfeger, Heizungs-, Kälteanlagen- und Ofenbauer, Elektrotechniker und Energieberater. Auch bestimmte Architektinnen und Bauingenieure kommen in Frage.

Viele verschiedene Fachleute – für wen soll man sich entscheiden?

Welcher Fachmann oder welche Fachfrau am Ende dem sanierungswilligen Eigenheimbesitzer unterstützend zur Seite steht, hängt davon ab, was an der Immobilie getan werden soll. Bei Einzelmaßnahmen, also zum Beispiel bei Austausch der Heizungsanlage, kann ein Schornsteinfeger Fragen beantworten. Soll ein Haus aber energetisch (kern-)saniert werden, empfiehlt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen.

Neue Gebäudehülle, neue Fenster, neue Heizungsanlage: Energetisch Sanieren kann teuer werden. Mit diesen Förderprogrammen sparen sie Geld.
Neue Gebäudehülle, neue Fenster, neue Heizungsanlage: Energetisch Sanieren kann teuer werden. Mit diesen Förderprogrammen sparen sie Geld. © FUNKE Foto Services | Lars Heidrich

Dieser bietet eine umfassende Beratung zur energetischen Sanierung des Gebäudes an, am Ende steht der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan. Die Kosten für diese Vor-Ort-Beratung, die in der Regel mehrere Stunden dauert, liegen laut dem Energieberatungszentrum Stuttgart etwa zwischen 1000 und 2000 Euro. Das Beratungshonorar wird aber vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit bis zu 80 Prozent bezuschusst. Das Programm heißt „Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW)“.

Welche Förderungen gibt es?

Der Bund stellt weitreichende Fördermittel im Rahmen der sogenannten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Die Regelungen dazu traten teilweise bereits vor einem Jahr in Kraft. Im Januar 2023 folgten dann weitere Änderungen. Mit dem GEG sollen die Förderungen speziell beim Heizungsaustausch nochmals leicht verändert werden. Grundsätzlich gilt aber bereits jetzt: Der Bund unterstützt Hausbesitzer nur noch mit Zuschüssen für Einzelmaßnahmen.

Die gibt es, wie die Fördermaßnahmen für die Energieberater, beim Bafa. Für Komplettsanierungen gibt es nur noch Kredite und Tilgungszuschüsse. Diese vergibt die staatliche Förderbank KfW. Zusätzlich gibt es kommunale Förderungen. Es gilt: Kommunale Förderungsprogramme lassen sich mit denen vom Bund kombinieren; KfW-Programme und Bafa hingegen können nicht gleichzeitig beansprucht werden.

Wie sieht die KfW-Förderung genau aus?

Bei der KfW gibt es einen Kredit von maximal 150.000 Euro (Programm 261). Der ist unabhängig vom Einkommen der Immobilienkäufer. Damit wird die Sanierung oder der Kauf eines frisch sanierten sogenannten Effizienzhauses gefördert. Der tatsächliche Kreditbetrag ist davon abhängig, welchen Standard man beim Effizienzhaus mit der Sanierung erreicht.

Ein altes Haus energetisch zu sanieren kann sehr teuer werden. Es gibt jedoch staatliche Zuschüsse und Förderprogramme, die es erschwinglicher machen.
Ein altes Haus energetisch zu sanieren kann sehr teuer werden. Es gibt jedoch staatliche Zuschüsse und Förderprogramme, die es erschwinglicher machen. © dpa-tmn | Klaus-Dietmar Gabbert

Grund­sätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto höher ist die Förderung. Um die Energiebilanz eines Hauses einstufen zu können, hat die KfW den sogenannten Effizienzhaus-Standard entwickelt. Online auf ihrer Webseite bietet die KfW einen Rechner an, mit dem man die zu erwarteten Kosten und Kredite kalkulieren kann.

Für das Effizienzhaus 70, das 30 Prozent weniger Energie verbraucht als ein Referenzgebäude, gibt es beispielsweise maximal 120.000 Euro zinsverbilligten Kredit und einen Tilgungszuschuss von zehn Prozent (12.000 Euro). Am Ende müssen also nur 108.000 Euro zurückgezahlt werden.

Wer 150.000 Euro abrufen möchte, muss einen höheren Standard beim Effizienzhaus (zum Beispiel Effizienzhaus 40) erreichen und eine Heizung einbauen, die den Energiebedarf des Hauses zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien deckt. Das kann zum Beispiel eine Wärmepumpe sein. In diesem Fall würde dann der Tilgungszuschuss auf 37.500 Euro (25 Prozent) steigen. Die Rückzahlungssumme schrumpft auf 112.500 Euro.

Keine Komplettsanierung – welche Förderprogramme gibt es dann?

Das Bafa fördert Einzelmaßnahmen, die ein Haus energetisch verbessern. Also zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe oder der Austausch von Fenstern. Anders als bei der KfW gibt es beim Bafa direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen. Auch hier kann ein Energieberater unterstützen. Grundsätzlich gilt: Das Bafa fördert maximal 40 Prozent der Investitionen in Höhe von 60.000 Euro. Also beträgt der maximale Zuschuss 24.000 Euro.

Es gibt eine Grundförderung, die sich aber durch Boni noch zusätzlich erhöhen kann. Beispiel Wärmepumpe: Grundsätzlich beträgt die Förderung aktuell 25 Prozent. Wird mit dem Einbau eine mehr als 20 Jahre alte Öl- oder Gasheizung ausgetauscht, erhöht sich die Förderung auf 35 Prozent. Der Maximalwert von 40 Prozent wird erreicht, wenn die Wärmepumpe zum Beispiel ein natürliches Kältemittel verwendet. Es ist zu erwarten, dass sich die Förderung hier ändern wird, sobald das GEG fertig ist.

Für Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent. Wird dabei eine Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung ausgetauscht, steigt er auf 35 Prozent. Maßnahmen zur Verbesserung der Dämmung an der Gebäudehülle werden mit 15 Prozent Zuschuss unterstützt.