Berlin. Mehr Netto vom Brutto? Wer seine Steuererklärung geschickt macht, kann am Ende mehr Gehalt rausbekommen. Wir verraten, wie das geht.

Wer noch mehr von seinem Gehalt ausgezahlt haben möchte, auch vom Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, muss nicht bis zur Steuererklärung warten. Es gibt Möglichkeiten, schon im laufenden Jahr mehr zu bekommen: Das kann einerseits Geld, das können andererseits aber auch steuerfreie Gehaltsextras sein.

Wer regelmäßige Ausgaben hat, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Kosten für Fortbildungen oder Kinderbetreuung, kann mit dem Online-Finanz­amt Elster schon vor der eigentlichen Steuererklärung einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dieser Freibetrag wird dann monatlich zur Verfügung gestellt und nicht erst nach der Abgabe der Steuererklärung zurückgezahlt.

Seit dem 1. Dezember kann der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2024 gestellt werden. Bei Genehmigung gilt der Freibetrag in der Regel für zwei Jahre, bevor der Antrag erneut gestellt werden muss. Damit er genehmigt werden kann, müssen mindestens 1830 Euro an voraussichtlichen Kosten pro Jahr nachgewiesen werden.

Das ergibt sich beispielsweise durch einen Arbeitsweg von 30 Kilometern bei 230 Arbeitstagen. Außer Fahrtkosten können auch noch weitere Werbungskosten aus der Arbeitnehmertätigkeit angesetzt werden, wenn diese den Pauschbetrag von 1230 Euro überschreiten. Dazu zählen:

  • Arbeitsmittel, wie Fachliteratur, Werkzeuge, typische Berufskleidung
  • Reisekosten, wie Fahrt- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit, soweit diese nicht vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden

Außerdem können Sonderausgaben angesetzt werden, sofern diese den Pauschbetrag von 36 Euro überschreiten.

  • Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, an Lebenspartner nach einer Auflösung der Lebenspartnerschaft oder den dauernd getrennt lebenden Lebenspartner
  • Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs und Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs
  • Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium bis zu 6000 Euro im Jahr
  • Kinderbetreuungskosten in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens jedoch 4000 Euro je Kind, wenn das Kind zum Haushalt gehört
  • Außergewöhnliche Belastungen sind ein weiterer Aspekt, der hier greift, zum Beispiel für den Sonderbedarf eines Kindes in der Berufsausbildung, bei Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige oder wenn man einen Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen kann.
  • Weitere Gründe, die man im Antrag vermerken kann, sind beispielsweise negative Einkünfte aus gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit oder aufgrund von Verlusten aus einer vermieteten Immobilie.

Wird der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung genehmigt und ruft der Arbeitgeber den Freibetrag über die zentrale ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung ab, wird ein höheres Nettogehalt ausgezahlt. Im laufenden Jahr hat man mehr auf dem Konto. Allerdings verpflichtet man sich wegen der Lohnsteuerermäßigung zur Abgabe einer Steuererklärung. Erreicht man die im Antrag angegebenen voraussichtlichen Kosten jedoch nicht, kann es in der Steuererklärung zu Nachzahlungen kommen.

Steuerexperte Fabian Walter aka Steuerfabi erreicht mit seinen Tipps zu Steuern, Steuererklärung und Co. Millionen Menschen in den sozialen Medien. Fortan schreibt er seine besten Tipps als Gastautor auch für Sie auf.

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