Berlin. Das neue Jahr steht vor der Tür. Wer Steuern sparen will, sollte sich frühzeitig informieren. Das ändert sich für Steuerzahler 2024.

Steuerexperte Fabian Walter akaSteuerfabi erreicht mit seinen Steuertipps Millionen Menschen in den sozialen Medien. Fortan schreibt er seine besten Tipps als Gastautor auch für Sie auf. Dieses Mal: Was sich im Jahr 2024 bei der Steuer ändert.

2023 war das Jahr, in dem Deutschland gespart hat. Nicht nur die Bundesregierung musste den Gürtel enger schnallen, auch die Bürger haben unter der Inflation gelitten. Aber 2024 soll sich steuerlich einiges ändern – und Erleichterung bringen. Während zwar manche Vorhaben von der Regierung noch im Bundesrat festhängen, wie beispielsweise die Idee, dass Elektro-Firmenfahrzeuge mit 70.000 statt wie bisher 60.000 Euro Bruttolistenpreis bei der Privatnutzung steuerlich begünstigt werden sollen, sind andere Erleichterungen schon gewiss.

Das ändert sich 2024: Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden 2024 ausgebaut. So kann der Arbeitgeber über verschiedene Modelle den Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg beteiligen. Dafür wird der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1440 EUR auf 2000 EUR pro Jahr erhöht. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern also beispielsweise anbieten, vergünstigt Aktien des Unternehmens zu kaufen. Wenn der geldwerte Vorteil bis zu 2000 Euro beträgt, muss das nicht versteuert werden. Alles über 2000 Euro muss steuer- und sozialversicherungspflichtig versteuert werden.

Steuerfabi erreicht mit seinen Steuertipps Millionen Menschen in den sozialen Medien. 
Steuerfabi erreicht mit seinen Steuertipps Millionen Menschen in den sozialen Medien.  © Steuerversum

Neue Grenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Auch die Grenzen, bis wann man Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage hat, werden erhöht. Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage ist eine staatliche Prämie für Angestellte und Beamte mit relativ kleinem Einkommen. Man bekommt sie, wenn man nachweislich für den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) spart. Wie das geht?

  • Man muss Geld aus seinem Nettogehalt und/oder vom Arbeitgeber in eine Anlageform wie beispielsweise einen VL-Aktienfonds oder einen Bausparvertrag fließen lassen.
  • Zusätzlich zu diesem Geld zahlt dann der Staat die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage als Prämie. Je nach Anlageform fällt diese Prämie vom Staat unterschiedlich hoch aus.
  • Und: Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage ist steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei.

Ab dem kommenden Jahr wird nun die Einkommensgrenze für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen, wie beispielsweise Investmentfonds, und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen – unter anderem das Bausparen – auf 40.000 Euro beziehungsweise bei der Zusammenveranlagung als Ehepaar auf 80.000 Euro verdoppelt.