Berlin. Geht ein Elektrogerät kaputt, will die EU-Kommission Verbraucher häufiger von einem Neukauf abhalten – doch das birgt auch eine Gefahr.

Ob Smartphone, Laptops oder Küchengeräte: Wenn ein Produkt nach dem Kauf während der gesetzlichen Gewährleistungszeit kaputtgeht, haben Verbraucher heute das Recht auf ein Ersatzgerät oder eine Reparatur. Je nachdem, was sie sich wünschen. Doch dieser Grundsatz soll sich nach Plänen der Europäischen Kommission ändern. Nach einem Vorschlag für eine Neuregelung der gesetzlichen Gewährleistung sollen Reparaturen immer Vorrang haben, wenn die Kosten für ein Ersatzprodukt höher oder genauso teuer sind wie eine Reparatur.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lehnt diese Einschränkung jedoch ab. „Mit der geplanten Neuregelung wird das Wahlrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich eingeschränkt“, kritisiert Elke Salzmann, vzbv-Referentin für Ressourcenschutz gegenüber dieser Redaktion. Nicht der Kunde, sondern die Verkäufer hätten damit künftig das Wahlrecht, wie sie im Fall eines Defektes agieren.

Viele Handys und Haushaltsgeräte landen im Müll, weil Reparaturen zu teuer sind.
Viele Handys und Haushaltsgeräte landen im Müll, weil Reparaturen zu teuer sind. © dpa | Julian Stratenschulte

„Damit würde ein wichtiges Verbraucherrecht eingeschränkt werden, ohne dass ein Beitrag zur verstärkten Produktion von reparierbaren Gütern erreicht wird.“ Vielmehr fordern die Verbraucherschützer eine Verlängerung der Gewährleistung, die an die Lebensdauer der Produkte gekoppelt werden sollte. Jeder Händler ist heute gesetzlich verpflichtet, seinen Kunden auf Neuwaren zwei Jahre Gewährleistung einzuräumen, bei gebrauchten Geräten ein Jahr.

Hohe Kosten: Reparaturen lohnen sich oft nicht

Grundsätzlich begrüßen die Verbraucherschützer, dass sich die EU für eine neue Pflicht zur Reparatur stark macht. „Wir brauchen ein wirkungsvolles Recht auf Reparatur, das den Wettbewerb der Hersteller um gut reparierbare und haltbare Produkte stärkt“, so Salzmann. Doch aus Sicht der Verbraucherschützer gehe die EU-Kommission bei ihrem Vorstoß das Kernproblem der zu hohen Reparaturkosten nicht an.

Hintergrund:Handy, TV, Tablet: Verbraucher erhalten Recht auf Reparatur

„Zu hohe Kosten sind der Hauptgrund, Produkte nicht reparieren zu lassen“, ist Salzmann überzeugt. Insbesondere Reparaturen bei günstigeren Geräten lohnten sich oft nicht. So koste beispielsweise der Austausch eines kaputten Handy-Displays zwischen 42 bis 73 Prozent des Neupreises.

Die Verbraucherzentrale schlägt deshalb eine finanzielle Förderung von Reparaturen vor. Dies könnte über die Senkung der Mehrwertsteuer für Reparaturen erfolgen oder durch Fördersysteme. So zahle Österreich als Bonus bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten von Elektrogeräten, in Frankreich würden Reparaturen aus einem Fonds gefördert, in denen Hersteller einzahlten. „Ein Recht auf Reparatur, das den Namen verdient, muss Maßnahmen enthalten, die geeignet sind, Reparaturen zu angemessenen Kosten durchführen zu lassen.“

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