Karlsruhe. BGH: Kunden hätten Auto nicht gekauft, wäre ihnen der Einsatz der Betrugssoftware bekannt gewesen.
Bundesgerichtshof rüttelt an VW-Position
Von Andreas Schweiger
Karlsruhe. BGH: Kunden hätten Auto nicht gekauft, wäre ihnen der Einsatz der Betrugssoftware bekannt gewesen.
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