Stuttgart. Das Oberlandesgericht Stuttgart befasste sich am Mittwoch mit einem möglichen zweiten Musterverfahren für Kapitalanleger.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch offen gelassen, ob womöglich bald auch dort Klagen von VW-Aktionären in einem Musterverfahren verhandelt werden. Dreh- und Angelpunkt in der mündlichen Verhandlung war die Frage, ob die Rolle der VW-Dachgesellschaft Porsche SE nicht doch in einem eigenen Verfahren unter die Lupe genommen werden muss - und nicht nur am Rande des großen Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG im Dieselskandal, das im September 2018 in Braunschweig begonnen hat.

Es gebe eine gewisse Schnittmenge beim Sachverhalt, sagte der Vorsitzende des Senats, Stefan Vatter, der den Posten vor kurzem übernommen hatte. Er setzte die Verhandlung an, um mit den Beteiligten die Angelegenheit im Detail zu erörtern. Es ging dabei um prozessuale Fragen, nicht um die eigentlichen Vorwürfe. Bislang hatte sich das Stuttgarter Gericht unter einer anderen Senatsvorsitzenden recht eindeutig in Richtung Braunschweig positioniert. In einem Hinweisbeschluss wurde ausführlich dargelegt, warum es zumindest nach vorläufiger Einschätzung kein zweites Verfahren geben sollte.