München. Im Dieselskandal bei Volkswagen erweitert Bayern wie andere Bundesländer seine Schadenersatzforderungen an den Autokonzern.

Wegen von den Abgasmanipulationen betroffener Dienstfahrzeuge reichte der Freistaat eine Feststellungsklage beim Landgericht München ein, wie das Finanzministerium in München am Freitag mitteilte und damit Informationen des „Handelsblatts“ bestätigte.

Mit der Ende Dezember erhobenen Klage solle verhindert werden, dass mögliche Schadenersatzansprüche verjährten. Ähnlich hatten sich zuletzt Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geäußert. Bayern und andere Bundesländer hatten sich bereits im Jahr 2016 den Schadenersatzklagen von Volkswagen-Aktionären angeschlossen, die ihre Klagen mit Kursverlusten wegen des Dieselskandals begründen. Die Länder, darunter auch Baden-Württemberg, hatten einen Teil der Versorgungsrücklagen für Beamtenpensionen in Wertpapiere des Autoherstellers investiert.

In diesem Schadenersatzprozess wird vor dem Oberlandesgericht Braunschweig stellvertretend für 1700 ähnliche Fälle über eine Musterklage der Sparkassen-Fondsgesellschaft Deka verhandelt. rtr