Braunschweig. Der klagende Verein erfülle die gesetzlichen Vorgaben nicht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig lässt die Musterfeststellungsklage gegen die VW-Bank – wegen möglicher Fehler in der Widerrufsbelehrung – nicht zu. Der zuständige Senat hat die öffentliche Bekanntmachung am Mittwoch abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. Denn die „Schutzgemeinschaft für Bankkunden“ konnte demnach nicht nachweisen, dass sie zur Klage berechtigt ist.

Eine Musterfeststellungsklage können nach dem neuen Gesetz nur sogenannte qualifizierte Einrichtungen einreichen. Doch den Richtern fehlte der Nachweis, dass die „Schutzgemeinschaft für Bankkunden“ die dafür nötigen 350 Mitglieder hat. Die eingereichte Mitgliederliste war demnach anonymisiert. Außerdem zeigte sich das Gericht nicht überzeugt, dass der Verein Verbraucherinteressen vor allem durch Aufklärung und Beratung wahrnehme. Denn die Schutzgemeinschaft finanziere sich vor allem über Abmahnungen und Vertragsstrafen.